Guten Tag,
zunächst möchten wir Sie zum neuen Arbeitsplatz beglückwünschen
und Ihnen einen guten Start wünschen!
Übergangsgeld steht Ihnen bis zum letzten Maßnahmetag - wie Sie schrieben dem 5.6.2009 - zu. Da Sie die Maßnahme wegen Arbeitsaufnahme abgebrochen
und nicht ordnungsgemäß beendet haben, besteht kein Anspruch auf Anschluss-
übergangsgeld für das Wochenende 6. + 7.6. Fahrtkosten stehen Ihnen ebenfalls nur zu, soweit Sie tatsächlich bei der Maßnahme anwesend waren und zwar je 0,36 Euro/ für die ersten 10 km und 0,40 Euro /ab dem 11.km jeweils für die einfache Wegstrecke. Die Obergrenze ist im angebrochenen Monat nicht überschritten.
Der Bitte von "Schade" dem RV-Träger doch ein bisschen Bearbeitungszeit zu-
zubilligen, möchten wir uns anschließen. ;-)
Wenn der Rentenversicherung die Abbruchmeldung des BFW vorliegt, kann sie bearbeitet werden und dann können Sie auch bei telefonischen Anfragen dort richtig informiert werden.
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