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Restzahlung Übergangsgeld

von Sarde12.06.2009 | 18:41
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4 Antworten

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Hallo, ich war seit dem 30.03.2009 in einer 10 Monatigen Qualifizierungsmaßnahme im BFW Hamm,die bis zum 20 Januar 2010 gehen sollte. In der Zeit bekamm ich Übergangsgeld. Jetzt habe ich diese Maßnahme beendet und arbeite seit dem 08.06.2009 im Öffendlichen Dienst. Der Rehaberater vom BFW Hamm,wollte sich um die Abmeldung kümmern. Heute habe ich mal bei der DRV angerufen um nachzufragen,wann den jetzt das Rest Übergangsgeld und die Fahrkosten überwiesen werden. Bei der DRV wusste man garnicht das ich die Maßnahme beendet habe. Und das Übergangsgeld wird mir dann wohl nur bis zu den 05 Juni und nicht bis zum 07.Juni ausbezahlt. Meine frage ist jetzt,ob es so richtig ist das mir das Rest Übergangsgeld nur bis zum 05.06 ausbezahlt wird,und nicht bis zu 07.06 ? Und,wie werden jetzt noch die Fahrkosten für die letzte Woche bei der Teilnahme der Maßnahme angerechnet ? War als Pendler anwesend,mit einer Fahrstrecke von 100 Km pro Tag. Bin Dankbar für jede Hilfe

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Guten Tag,

zunächst möchten wir Sie zum neuen Arbeitsplatz beglückwünschen

und Ihnen einen guten Start wünschen!

Übergangsgeld steht Ihnen bis zum letzten Maßnahmetag - wie Sie schrieben dem 5.6.2009 - zu. Da Sie die Maßnahme wegen Arbeitsaufnahme abgebrochen

und nicht ordnungsgemäß beendet haben, besteht kein Anspruch auf Anschluss-

übergangsgeld für das Wochenende 6. + 7.6. Fahrtkosten stehen Ihnen ebenfalls nur zu, soweit Sie tatsächlich bei der Maßnahme anwesend waren und zwar je 0,36 Euro/ für die ersten 10 km und 0,40 Euro /ab dem 11.km jeweils für die einfache Wegstrecke. Die Obergrenze ist im angebrochenen Monat nicht überschritten.

Der Bitte von "Schade" dem RV-Träger doch ein bisschen Bearbeitungszeit zu-

zubilligen, möchten wir uns anschließen. ;-)

Wenn der Rentenversicherung die Abbruchmeldung des BFW vorliegt, kann sie bearbeitet werden und dann können Sie auch bei telefonischen Anfragen dort richtig informiert werden.

__________________________________________________________________________

3 Antworten

Schadeam 12.06.2009 | 21:53
Die Fahrtkosten werden Sie schon noch kriegen, inzwischen weiß die RV ja, dass die Maßnahme beendet ist. Aber ein bisschen Bearbeitungszeit sollten Sie der DRV schon zubilligen.... Ob die RV jedoch den vergangenen Samstag und Sonntag bezahlt, wo die Maßnahme am Freitag beendet wurde, bezweifle ich - diesen "gravierenden Verlust" werden Sie wohl verkraften müssen. PS: dass Sie es sich bis zum Freitag angetan haben, die 100 km zu pendeln, wo Sie doch schon länger wussten, dass Sie die Maßnahme abbrechen werden, verstehe ich auch wieder nicht.....es war ja wahrscheinlich nicht erst am Freitag klar, dass Sie montags woanders anfangen werden?
Sardeam 12.06.2009 | 22:47
Die Zeit lass ich der DRV schon,nur mich hat halt Intressiert wie jetzt Abgerechnet wird. Sie werden es mir wohl nicht glauben,aber mir wurde erst Freitagsvormittag mitgeteilt dort am Montag anzufangen. Es sollte erst eine Halbtagsstelle sein,die ich aber abgesagt hatte. Wurde dann Freitagsvormittag dann nochmal von der Personalchefin angerufen,das es sie von der Halbtagsstelle,jetzt ganz Kurzfristig eine Vollzeitstelle machen würden. Hab dann natürlich sofort zugesagt,und konnte dann dort direkt am Montag anfangen.
Nixam 13.06.2009 | 10:41
Das Übergangsgeld erhalten Sie nur bis zum letzten Massnahmetag, und das ist nunmal der Freitag. Ob ein Anspruch auf nachgehendes Übergangsgeld besteht, müssen sie gezielt bei Ihrem Sachbearbeiter nachfragen. Dann hätten Sie eventuell(!) Anspruch auf nachgehendes Übergangsgeld für Samstag und Sonntag. Nachgehendes Übergangsgeld wird aber nur unter bestimmten Voraussetzungen gezahlt. Siehe hier: http://www.sozialgesetzbuch.de/gesetze/09/index.php?norm_ID=0905… Ob eine dieser Voraussetzungen für Sie zutreffen, kann nur Ihr persönlicher Sachbearbeiter beim RV-Träger für Sie klären. Viele Grüsse Nix
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