Hallo zusammen,
ich wollte nachfragen, ob das so rictig ist!
Mein Krankengeld läuft am 1.8.09 aus!
Wenn ich z.b. zum 1.8. eine Qualifizierung über den Rententräger durchführe (Dauer 6 Monate), würde ich weiterhin Übergangsgeld in Höhe des lezten Krankengeldes erhalten.
Oder bekomme ich dann nur ALG1, weil Krankengeld abgelaufen ist?
Mir stehen 12 Monate ALG1 zu, möchte dies jedoch nicht (noch nicht) in Anspruch nehmen.
Und das Übergangsgeld während der Maßnahme wäre eh höher als das ALG1!
Stimmt das so?
Danke
Maria