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Richtigstellung/Rückzahlung RV

von MitLeser14.04.2014 | 21:54
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Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Beitrag vom 11.4.14 13:34 Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche. Schriftwechsel von RV heute erhalten und gelesen. Eigentlich waren die Schreiben Idi....sicher und für jeden Normalo verständlich . Rückzahlung an RV Zuschuss monatlich Krankenversicherung bei freiwilliger Versicherung wegen versicherungspflicht. Minijob und dies für viele Monate. Schwager versteht es immer noch nicht,per Telefon. Werde es Ihm Bilderbuchmäßig in ein paar Tagen erklären Nochmals Danke. MitLeser

4 Antworten

W*lfgangam 14.04.2014 | 23:20
Hallo MitLerser, ich ahnte es. KV-Zuschuss bei Versicherungspflicht in der KV ist ein unendliches Kapitel - nicht nur der Zuschuss, auch noch die rückständigen Beiträge aus der Rente. Mit 'Glück' gelingt ihm ein Bedürftigkeitsnachweis vom Sozialamt um keine/moderate Nachzahlungen zu erreichen. Andernfalls ist er einfach wegen 'Blödheit' dran – wenn er die Mitteilungspflichten im Rentenbescheid gewissenhaft gelesen/verstanden hätte, wäre er heute schlauer. Gruß w.
MitLeseram 15.04.2014 | 14:28
Vergangene Zuschüsse werden monatl. in Ratenzahlung einbehalten und mit geschrumpfter monatl. Rentenauszahlung überwiesen mit fast 3000 € Rüchzahlung. Das nennt man STRAFE MfG
MitLeseram 15.04.2014 | 14:20
Rentner/ Ehepaar wollen nicht bedürftigt sein. Lieber arbeitet Ehefrau bis Sie umfällt. Ehefrau geht in den nächsten Monaten auch in die Regelaltersrente und arbeitet im MJ weiter. Seit 2 Jahrz. Minijobcentrale angemeldet. Hoffentlich erlebt Sie keine Überraschung nachträglich. Einen schönen Tag wünscht Mitleser
W*lfgangam 15.04.2014 | 19:21
Hallo MitLeser, > Rentner/ Ehepaar wollen nicht bedürftigt sein. Manche sind es aber leider; wenn Sie dann die Ihnen zustehenden Ansprüche einfach nicht haben wollen (und 'GEZ'-Befreiung gibt’s auch noch oben drauf) und sie sich lieber kaputtarbeiten, gibt's keine Einwirkmöglichkeiten. Sagen Sie denen "Rente ist auch nur eine Sozialleistung, warum nehmt ihr diese, wollt aber andere nicht haben " ;-) > Seit 2 Jahrz. Minijobcentrale angemeldet. Erzählen Sie ihr bloß nicht, dass sie bei rechtzeitigem Beginn der 'Aufstockung' schon 5 Jahre in Rente gewesen wäre + weiterhin Minijob. Wenn beide so bei 1100/1200 EUR rumdümpeln, sollten sie vielleicht einfach mal informativ den Weg ins nächste Sozialamt suchen – die beißen nicht ...nicht sofort ;-) Schönen Abend noch. Gruß w.
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