Hallo Forumsteilnehmer,
hat eine Person, die auf Grund einer außerbetrieblichen Reha-Ausbildung sozialversicherungspflichtig ist, einen Anspruch auf Riesterzulagen? Es wird kein Einkommen erzielt, weil zwar dem Grunde nach ein Anspruch auf Ausbildungsgeld besteht, dieses jedoch wegen des Überschreitens der Einkommensgrenzen der Eltern nicht gezahlt wird.
Aus welchen Beträgen würde, falls Riesterförderung gezahlt würde, dann der mindestens jährlich zu zahlende Beitrag berechnet?
Mit freundl. Grüßen, Lupo
24.08.2009, 11:54
von
Lupo
24.08.2009, 14:25
Experten-Antwort