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Experten-Antwort

Riester

von Kleinjosef22.09.2010 | 10:31
1384 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo Ich bekomme ab sofort eine volle Erwerbsminderungsrente. Ich bin seit 3 Jahren Arbeitslos ohne Leistungsbezug. Ich habe aber die letzten 5 Jahre ununterbrochen in meinen Riestervertrag eingezahlt. Frage: Bekomme ich für die letzten Jahre und auch als Rentner weiterhin die Förderung oder war meine sparerei für die Katz ?

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Bei der Riester-Rente setzt sich Ihr Anlagevermögen sowohl aus den von Ihnen erbrachten Spareinlagen (Beiträgen, die Sie auch während Ihrer Arbeitslosigkeit entrichtet haben), als auch aus der Förderung bzw. den Zulagen, die Sie als versicherungspflichtiger Arbeitnehmer erhalten, zusammen.

Da Sie zuletzt arbeitslos waren bzw. sind, besteht ein Anspruch auf die staatliche Förderung mittels Zulagen für die Zeit, in der Sie nicht mehr versicherungspflichtig waren/sind, nicht mehr.

Gleichwohl erhöht sich das angeparte Kapital durch die von Ihnen entrichteten Beiträge - es kommen halt jedoch keine staatlichen Förderbeträge mehr hinzu.

Um die exakte Rendite bzw. den aktuellen Stand Ihrer Einlagen (inkl. der Zulagen) zu erfahren, müssten Sie in die Ihnen jährlich zugesandten Mitteilung Ihres Vertragspartners schauen bzw. sich mit diesem direkt in Verbindung setzen.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Im Prinzip ist es so, dass Sie den Ihnen zugesandten Zulagenantrag jährlich einreichen müssen, jedoch können Sie aus dem Antrag einen Dauerzulagenantrag machen (unter dem Punkt "H"). Dann müssen Sie nicht jedes Jahr erneut die Zulagen beantragen, sondern das macht dann Ihr Riester-Vertragspartner für Sie in den Folgejahren automatisch. Sie müssten dann jedoch sämtliche Änderungen, die eine Änderung der Zulagen mit sich bringen, Ihrem Vertragspartner mitteilen (damit Sie keine Zulagen verschenken).

Darum setzen Sie sich bitte möglichst bald mit Ihrem Vetragspartner in Verbindung, um zu erfahren, ob die Zulagenanträge gewährt wurden und um mitzuteilen, dass Sie nun eine Rente wegen voller Erwerbsminderung erhalten.

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1 Antworten

Kleinjosefam 22.09.2010 | 10:56
Bin ich denn verpflichtet meine Vertragspartner über alle Änderungen zu informieren ? Ich bin nicht sicher, ob mein Vertragspartner weiß, das ich arbeitslos ohne Leistungsbezug bin.
Deutsche Rentenversicherung
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