Hallo Thea,
Sie können ihren Eigenbetrag in der jährlichen Einkommensteuererklärung als Sonderausgabe angeben. Das Finanzamt prüft dann, ob Ihnen durch den Sonderausgabenabzug –über die Zulage hinaus- eine weitere Steuerermäßigung zusteht. Dies trifft allerdings regelmäßig nur für Bezieher mittlerer und höherer Einkommen zu.