Nun, was ZUR ZEIT in Paragraph 35 SGB VI steht und gerade Gültigkeit hat, ist unschwer zu ermitteln:
http://www.sozialgesetzbuch.de/gesetze/06/index.php?norm_ID=0603500
Da der Gesetzgeber die Stellschraube "Lebensarbeitszeitverlängerung" durch das Hinausschieben der Regelaltersgrenze nunmal gelöst hat (Rente mit 67) sind die Dämme gebrochen. Heute 65, morgen 67 im Jahr 2010 vielleicht 69, auch die Regelaltersgrenze mit 70 wird in politischen Kreisen bereits diskutiert. Auf den Beitrag
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wird insoweit hingewiesen.
Aufgrund des ständigen Herummurksens des Gesetzgebers an den Sozialgesetzen haben die Anbieter eben eine Lösung gefunden, die ihr Produkt an die jeweils gültige Regelaltersgrenze anpasst. Lesen Sie bitte dazu den Artikel des BMAS aus folgendem link
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Nun zu Ihren weiteren Fragen:
Die Leistungen aus einem Riestervertrag können in der Regel bis zu 5 Jahren vor der Regelaltersgrenze in Anspruch genommen. Ja das sollen Sie nach dem Willen des Gesetzgebers sogar, nämlich dann, wenn im Alter Langzeitarbeitslosigkeit droht.
Durch den Wegfall der 58er Regelung - mit Ablauf dieses Jahres- wird man im Falle der Langzeitarbeitslosigkeit von der Arbeitsagentur nämlich hübsch in die frühestmögliche Altersrente - natürlich mit lebenslangen saftigen Abschlägen- gezwungen. Nun muss man hierzu aber wissen, dass ein Hartz IV-Bezug neben einer Altersrente aus der Gesetzlichen Rentenversicherung AUSGESCHLOSSEN ist. Auf Paragraph 7 Abs. 4 SGB II wird insoweit hingewiesen.
http://www.sozialgesetzbuch.de/gesetze/02/index.php?norm_ID=0200700
Was hat das nun für Konsequenzen?
Nun, die Renten(anwartsachaften) werden durch geringe bzw. ausbleibende Rentenanpassungen durch die Inflationsentwicklung von Jahr zu Jahr mehr entwertet. Kommen nun die Abschläge durch vorzeitige Inanspruchnahme der Altersrente hinzu, werden oftmals nur noch Rentenhöhen erzielt, die das Sozialhilfeniveau nicht überschreiten. Man wird also nach Hartz IV-Bezug dann lebenslang auf ergänzende Sozialhilfe/ Grundsicherung nach dem SGB XII angewiesen sein und dieses trotz oder gerade wegen des Altersrentenbezuges.
Nun kommt aber die vom Gesetzgeber gelegte Falle:
Die auch auf dieser Seite hochgelobte Hartz IV-Sicherheit von Riester-Renten ist bei Bezug von ergänzender Sozialhilfe/ Grundsicherung nach dem SGB XII eben NICHT mehr gegeben. Die Riester-Rente ist also unbedingt in Anspruch zu nehmen und senkt damit den Anspruch auf Sozialhilfe/ Grundsicherung.
Klartext: Man hat nur zur Entlastung des Sozialamts vorgesorgt.
Was soll man nun aus obigen Infos für Schlüsse ziehen?
Trotz "Vorsorge" wird die breite Masse im Alter und bei Krankheit auf Sozialhilfe/ Grundsicherung angewiesen sein. Zu Beachten ist dabei, dass es bei der Kranken- und Pflegeversicherung ja ebenfalls nicht besser aussieht als bei der Rentenversicherung.
Wenn Sie meinen, mit den Riester-Silberlingen, den staatlichen Abbau der Sozialsysteme abwenden zu können, dann sorgen Sie unbeirrt weiter vor.
Die kommenden Finanz- und Sozialminister werden es Ihnen danken.