Guten Tag,
ich war in 2016 und noch bis einschließlich Januar 2017 von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht befreit und stattdessen in entsprechender Höhe beitragspflichtiges Mitglied eines berufsständischen Versorgungswerks. Ich werde ab Juni 2017 vorübergehend und noch in 2017 endende wieder gesetzlich rentenversicherungspflichtig beschäftigt sein und möchte einen aus Vorzeiten bestehenden Riester-Vertrag wiederbeleben.
Wann tritt die Riester-Förderberechtigung ein? - In 2017 (weil in diesem Jahr die Rentenversicherungspflicht eintritt), wobei sich der Beitrag nach dem Vorjahr 2016 bemisst, aber in 2017 zu zahlen ist. Oder erst in 2018, weil es nicht nur für die Höhe des Eigenbeitrags, sondern auch für die Riester-Förderberechtigung an sich auf das Vorjahr ankommt und in 2016 eben noch keine Förderberechtigung vorlag, sodass sich der Beitrag dann also nach dem Vorjahr 2017 bemisst und in 2018 zu zahlen ist?
Vorab vielen Dank für die Antwort + freundliche Grüße
MarkG