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Riester: Änderung des Empfängers der Kinderzulage

von Kirsten714.11.2008 | 23:50
2626 Ansichten
3 Antworten

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Liebe Experten, wir haben eine Frage zur Kinderzulage: Ist es möglich den einmal festgelegten Empfänger der Kinderzulage zu ändern? Ausgangslage: die Mann riestert, die Frau nicht. Es ist möglich die Kinderzulage auf den Riestervertrag des Mannes laufen zu lassen, auch wenn das Kindergeld an die Frau ausgezahlt wird. Falls die Frau zu einem späteren Zeitpunkt nun doch noch riestern sollte, dann würden wir natürlich ab diesem Zeitpunkt die Kinderzulage auf den Vertrag der Frau laufen lassen wollen. Geht das? Danke Kirsten7

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Die Kinderzulage kann jährlich einmal wechseln!

2 Antworten

Schiko.am 15.11.2008 | 08:56
Diese festlegung ist bei gemeinsamer zustimmung beider einmal jährlich möglich, natürlich müssen sie dem zulageamt dies mitteilen. Nicht ganz klar ist mir dabei, wenn die zulagen bisher auf den vertrag der ehefrau überwiesen wurde besteht doch für diese als mittelbarbegünstigte ein eigener vertrag? Wäre schlecht, wenn dies nicht so wäre, da ja dann die grundzulage für die frau von 154 euro ins wasser fällt. Mit freundlichen Grüßen.
Gunnaram 15.11.2008 | 22:06
Ja, Kirsten. Das ist sogar üblich: Wenn die Frau keinen Riester-Vertrag hat, aber das Kindergeld erhält, sollte man sogar die Kinderzulage auf den Mann umleiten (sonst wäre sie futsch). Dazu muss der Mann den Kinderzulagenantrag ausfüllen. Wenn Sie, Kirsten, auch mal riestern wollen (was idR empfehlenswert ist), können Sie beide wieder den Kinderzulagenantrag ändern.
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