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Experten-Antwort

Riester - Antrag auf Altersvorsorgezulage - Punkte E - Arbeitslosengeld II

von RollinCHK21.02.2016 | 04:23
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Guten Tag, ich habe bisher den Zulagenantrag für meinen Riester-Vertrag automatisiert über die Bank stellen lassen. Nun bin ich leider im Jahr 2013 arbeitslos geworden. Ich habe also die Bank angewiesen, die Altersvorsorgezulage nicht mehr automatisch zu beantragen. Nun habe ich hier die Anträge für die Jahre 2014 u. 2015 liegen und hänge am Punkt E. Hier wird nach dem Einkommen gefragt und ich hab hier jetzt ein paar Fragen: - Sind die Angaben freiwillig, wenn man ein ganz normaler Arbeitnehmer ist? - Für das Jahr 2014 müsste ich den Brutto-Lohn aus 2013, sowie das Arbeitslosengeld I als Entgeltersatzleistung angeben? - für 2015 muss ich als Entgeltersatzleistung das Arbeitslosengeld I angeben, aber wie verhält sich das mit dem Arbeitslosengeld II? Das ist doch keine Entgeltersatzleistung? Muss das überhaupt angegeben werden? - Sollte ich länger Arbeitslosengeld II beziehen (ich bin fast blind), kann ich dann den Zulagenantrag nur noch selbst stellen, oder kann ich hierfür wieder die Bank beauftragen? Sollte Arbeitslosengeld II doch zu den Entgeltersatzleistungen gehören, wäre doch hier jedes Jahr die Summe anders? Vielen Dank für die Hilfe!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo RollinCHK,

bitte lassen Sie sich bei der Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) beraten und helfen, welche Angaben in Ihrem Antrag auf Zulage gefordert werden und damit entsprechend einzutragen sind.

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