Ihre-Vorsorge Logo
Zurück
Experten-Antwort

Riester Banksparplan

von etaner11.10.2017 | 17:32
444 Ansichten
8 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo Wie wird die Auszahlungssumme bei förderschädlicher Auflösung eines Riester Banksparplanes versteuert? Weitere Frage : Wie wird die mögliche förderunschädliche 30 % Auszahlungssumme eines Riester Banksparplanes versteuert Vielen Dank und Grüsse

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo etaner,

dies ist eine Frage, die Sie mit dem Finanzamt oder mit einem Steuerberater klären sollten.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

7 Antworten

Schadeam 11.10.2017 | 19:11
Weil ich Schuhe nicht beim Bäcker reparieren lasse, würde ich diese rein steuerrechtliche Frage an Finanzamt oder Steuerberater richten und nicht an die Mitarbeiter der Deutschen Rentenversicherung. Falsches Forum
Fortitude oneam 11.10.2017 | 19:24
Hallo Etaner, bezüglich steuerrechtliche Fragen und Angelegenheiten wenden Sie sich unverbindlich an Ihr zuständiges Finanzamt. Alternativ könnten Sie auch ein Steuerberater oder Lohnsteuerverein zu Rate ziehen. Mit freundlichen Grüßen
etaneram 12.10.2017 | 09:08
Hallo Wie wird die Auszahlungssumme bei förderschädlicher Auflösung eines Riester Banksparplanes versteuert? Weitere Frage : Wie wird die mögliche förderunschädliche 30 % Auszahlungssumme eines Riester Banksparplanes versteuert Vielen Dank und Grüsse
Hallo Etaner, bezüglich steuerrechtliche Fragen und Angelegenheiten wenden Sie sich unverbindlich an Ihr zuständiges Finanzamt. Alternativ könnten Sie auch ein Steuerberater oder Lohnsteuerverein zu Rate ziehen. Mit freundlichen Grüßen
Hallo Es ist bedauerlich, dass in diesem Forum keine Auskünfte über steuerliche beziehungsweise auch krankenversicherungsrechtliche Angelegenheiten bezüglich Renten zu erhalten sind. Es ist doch elementar und wichtig welche Rentenhöhe netto übrigbleibt. Könnte man in diesem Forum nicht auch entsprechende "Experten"mit einbeziehen ? Grüße
Rentencrackam 12.10.2017 | 10:22
Hallo Etaner, die Auszahlung der förderunschädlichen Auszahlungssumme von 30 % ist voll steuerpflichtig. Wie viel Sie letztendlich davon zahlen müssen vermag ich nicht zu beurteilen, da ich nicht weiß, wie hoch Ihr sonstiges Einkommen ist, das ja den persönlichen Steuersatz maßgeblich mitbestimmt. Je weniger sonstiges steuerpflichtiges Einkommen Sie haben, desto mehr bleibt Ihnen von den 30 % über. Wie das bei der förderschädlichen Auflösung aussieht, kann ich Ihnen leider nicht sagen. Ich vermute aber mal, dass hier keine Steuer fällig wird, da das ja bereits versteuerte Beiträge sind und auch eine Riesterförderung sowie die Steuervorteile zurückgefordert werden. Hierzu sollten Sie aber in der Tat das Finanzamt befragen.
KPJMKam 12.10.2017 | 11:45
Hallo. Bei schädlicher Verwendung werden alle Zulagen und Steuervorteile zurück gefordert. Dein Kapital war schon versteuert nur die Erträge müssen versteuert werden. Die 30% bei Beginn einer Auszahlungsphase werden voll versteuert mit Deinem persönlichen Steuersatz wie in der Post vorher schon geschrieben. Hier steht auch was davon §93 und §94. http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Bund/de/Inhalt/2_Rente…
Angelaam 12.10.2017 | 11:50
Was das Finanzamt nicht weiss, macht keinen heiss.
Fastrentneram 12.10.2017 | 12:42
Zitat von etaner anzeigenausblenden
Hallo Etaner, bezüglich steuerrechtliche Fragen und Angelegenheiten wenden Sie sich unverbindlich an Ihr zuständiges Finanzamt. Alternativ könnten Sie auch ein Steuerberater oder Lohnsteuerverein zu Rate ziehen. Mit freundlichen Grüßen
Hallo Es ist bedauerlich, dass in diesem Forum keine Auskünfte über steuerliche beziehungsweise auch krankenversicherungsrechtliche Angelegenheiten bezüglich Renten zu erhalten sind. Es ist doch elementar und wichtig welche Rentenhöhe netto übrigbleibt. Könnte man in diesem Forum nicht auch entsprechende "Experten"mit einbeziehen ? Grüße
Sie Fragen den Steuerberater doch auch nicht nach der Höhe Ihrer Rente, genauso wenig Ihre Krankenkasse. Für beides gibt es gesonderte Foren, denen Sie Ihre Fragen stellen können. Hier werden von Expertenseite ausschließlich Fragen zum Rentenversicherungsrecht und nicht zum Steuer- oder Krankenkassenrecht beantwortet. Wie Sie dann die Antworten der Laien hier zum Steuerrecht bewerten, bleibt dann letztendlich Ihnen überlassen.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Die Riester-Rente ist bald Geschichte. Von 2027 an gilt die neue staatliche Förderung für die private Altersvorsorge. Aber was tun mit dem alten Vertrag? Ein Wegweiser.

Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026