Guten Tag,
ich habe einen Riester-Banksparplan (Altvertrag anno 2006) und möchte aus diesem Kapital für eine selbstgenutzte Immobilie entnehmen. Ob Voll- oder Teilnahme ist derzeit noch offen. Ich bin bisher davon ausgegangen, das ich zumindest bei einer Teilnahme das entnommene Kapital später bis zum Renteneintritt wieder in den Vertrag einzahlen kann und damit auch das Wohnförderkonto ausgleichen kann.
Mein Anbieter behauptet jedoch steif und fest, dass dies - in Rücksprache mit der zentralen Zulagenstelle - nicht möglich ist. Zahlreiche Beiträge hier sowie die offiziellen FAQ bestätigen aus meiner Sicht jedoch meine Auffassung.
Siehe z. B. der fünftletzte Punkt hier:
http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/Allgemeines/FAQ/Eigenheimrentengesetz/foerderung_von_selbst_genutzten_wohnimmobilien/00_faq_liste_foerderung_von_selbst_genutzten_wohnimmobilien.html
oder
https://www.ihre-vorsorge.de/index.php?id=326&tx_typo3forum_pi1[controller]=Topic&tx_typo3forum_pi1[topic]=21414
oder
https://www.ihre-vorsorge.de/index.php?id=326&tx_typo3forum_pi1[controller]=Topic&tx_typo3forum_pi1[topic]=21414 .
Daher meine Fragen:
- Welche Auffassung ist zutreffend?
- Woher bekomme ich hierzu ggf. eine rechtsverbindliche Auskunft, mit der ich meinen Anbieter überzeugen kann?
- Gehe ich zu Recht davon aus, dass ich - sollte die obige freiwillige Wiedereinzahlung des entnommenen Kapitals zuzüglich 2% Zinsen möglich sein - danach die Wohnung auch förderunschädlich wieder verkaufen könnte?
Vielen Dank und Viele Grüße,
J. W.