Hallo,
Ihre Ehefrau hat dem Grunde nach in dieser Situation zwei Möglichkeiten:
1. Sie stellt den Vertrag ab kommenden Jahr beitragsfrei oder
2. sie bespart den Vertrag weiter, allerdings ohne Zulagenanspruch zu haben.
Dies begründet sich dadurch, dass die mittelbare Zulagenberechtigung dann entfällt, wenn der unmittelbar zulageberechtigte Ehegatte nicht mehr zum zulageberechtigten Personenkreis gehört. Durch den Bezug der Altersrente entfällt Ihre unmittelbare Zulageberechtigung.
Weitere Gestaltungsmöglichkeiten ergeben sich, sollte es Ihrer Ehefrau möglich sein selbst in den unmittelbar zulageberechtigten Personenkreis zu gelangen ( Stichwort: Minijob ) oder selbst eine gesetzliche Rente erhalten zu können.
Sollten Sie weitere Informationen zu Ihrer Rente benötigen empfehlen wir Ihnen bei der nächst gelegenen Auskunfts- und Beratungsstelle einen Termin zu vereinbaren, damit Sie individuell beraten werden können. Die Ihrem Wohnort nächst gelegene Beratungsstelle können Sie unter dem Link "Service/Beratungsstellen" ermitteln.