Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

Riester-Banksparplan läuft aus

von saulheimer02.03.2010 | 16:54
1066 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
Hallo, mein Riester-Banksparplan soll zum 31.12.2010 auslaufen und in eine Riester-Rente umgewandelt werden. Seit dem 01.06.2009 erhalte ich bereits die gesetzliche Rente nach Altersteilzeit. Für 2009 und 2010 habe ich jeweils den Höchstbeitrag in den Banksparplan eingezahlt, da das beitragspflichtige Einkommen des Vorjahres für die Zulagengewährung maßgeblich ist. Was passiert ab 2011 mit dem ebenfalls vorhandenen Banksparplan der mittelbar zulagenberechtigten Ehefrau? Muss dieser ebenfalls zum 31.12.2010 aufgehoben werden, da für 2010 vom unmittelbar zulagenberechtigten Ehemann keine Beiträge mehr zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt werden? Das entsprechende Alter der Ehefrau (mind. 60 Jahre) ist erreicht. Oder kann der Vertrag wie bisher mit eigenen Einzahlungen weiter bestehen bleiben, bis die gesetzliche Rentenversicherung die Altersrente gewährt? Vielen Dank.

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo,

Ihre Ehefrau hat dem Grunde nach in dieser Situation zwei Möglichkeiten:

1. Sie stellt den Vertrag ab kommenden Jahr beitragsfrei oder

2. sie bespart den Vertrag weiter, allerdings ohne Zulagenanspruch zu haben.

Dies begründet sich dadurch, dass die mittelbare Zulagenberechtigung dann entfällt, wenn der unmittelbar zulageberechtigte Ehegatte nicht mehr zum zulageberechtigten Personenkreis gehört. Durch den Bezug der Altersrente entfällt Ihre unmittelbare Zulageberechtigung.

Weitere Gestaltungsmöglichkeiten ergeben sich, sollte es Ihrer Ehefrau möglich sein selbst in den unmittelbar zulageberechtigten Personenkreis zu gelangen ( Stichwort: Minijob ) oder selbst eine gesetzliche Rente erhalten zu können.

Sollten Sie weitere Informationen zu Ihrer Rente benötigen empfehlen wir Ihnen bei der nächst gelegenen Auskunfts- und Beratungsstelle einen Termin zu vereinbaren, damit Sie individuell beraten werden können. Die Ihrem Wohnort nächst gelegene Beratungsstelle können Sie unter dem Link "Service/Beratungsstellen" ermitteln.

1 Antworten

Franckam 03.03.2010 | 15:33
Sehr geehrter Saulheimer, wenn die Grundlage für die Zulagenberechtigung entfällt, hier also das sv-pflichtige Arbeitsverhältnis von Ihnen, so entfällt auch der abgeleitete Anspruch für Ihren Ehegatten. Ihr Partner kann den Vertrag freistellen oder mit einen Beiträgen weiterführen, jedoch erhält er keine Zulagen mehr. Gruß Frank J. Kontz
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Die Riester-Rente ist bald Geschichte. Von 2027 an gilt die neue staatliche Förderung für die private Altersvorsorge. Aber was tun mit dem alten Vertrag? Ein Wegweiser.

Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026