Hallo Hanna K,
als Experte der Deutschen Rentenversicherung kann ich keine Angaben zur Ausgestaltung Ihres Bausparvertrages machen. Zum Thema Wohnriester kann jedoch folgendes allgemein gesagt werden:
Die Anzahl an Riesterverträge pro Person ist nicht gesetzlich geregelt. Sie können auch deutlich mehr als zwei Verträge unterhalten. Die einzige Einschränkung ist, dass Sie nur zwei Verträge gleichzeitig fördern lassen können. Daraus wird im Vertrieb gerne die grundsätzliche Beschränkung auf zwei gemacht.
Über das geförderte Kapital können Sie tatsächlich nicht frei verfügen. Es gibt durch das Bundesministerium der Finanzen (BMF) sehr genaue Vorgaben, wie das Kapital einzusetzten ist. Im BMF-Schreiben vom 20.1.2009 sind diese Vorgaben aufgezählt. Die Entschuldung ist eine Form der Nutzung.
Im Fall der vollständigen Entnahme des geförderten Kapitals, wird ein Vertrag grundsätzlich aufgelöst. Das entnommene Kapital wird fiktiv auf ein sogenanntes Wohnförderkonto gebucht. Dieses Wohnförderkonto ist im Alter die Grundlage der Steuerberechnung.