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Experten-Antwort

Riester bei Beamten - mittelbare und unmittelbare Förderberechtigung

von Makesch24.02.2012 | 18:08
1418 Ansichten
2 Antworten

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Ich bin aktiver Beamter und damit unmittelbar zulagenberechtigt. Meine Ehefrau, ebenfalls Beamtin, war 13 Jahre, anfänglich Elternzeit, beurlaubt. Im Jahre 2010 hat sie den Dienst wieder aufgenommen. Die Zulagenstelle hat jetzt Zulagen für die Jahre 2008 und 2009 zurückgefordert, da angeblich meine Frau als unmittelbar förderberechtigt gemeldet wurde. Wer entscheidet, ob mittelbar oder unmittelbar förderberechtigt ? Hat der Dienstherr (Arbeitgeber) der Zulagenstelle zu melden, ob eine mittelbare oder unmittelbare Förderberechtigung vorliegt ? Was ist hier richtig: Mittelbare oder unmittelbare Förderberechtigung ?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 27.02.2012 | 15:03

Hallo Makesch,

wir empfehlen zur Lösung Ihres individuellen Falles eine Klärung mit dem Dienstherrn Ihrer Frau und der Zulagenstelle herbeizuführen.

1 Antworten

Lotteam 25.02.2012 | 19:33
Dieses Forum ist für die armen Rentner da. Ehepaar, beide Beamte, herzlichen Glückwunsch.
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