Ich bin aktiver Beamter und damit unmittelbar zulagenberechtigt. Meine Ehefrau, ebenfalls Beamtin, war 13 Jahre, anfänglich Elternzeit, beurlaubt. Im Jahre 2010 hat sie den Dienst wieder aufgenommen.
Die Zulagenstelle hat jetzt Zulagen für die Jahre 2008 und 2009 zurückgefordert, da angeblich meine Frau als unmittelbar förderberechtigt gemeldet wurde.
Wer entscheidet, ob mittelbar oder unmittelbar förderberechtigt ?
Hat der Dienstherr (Arbeitgeber) der Zulagenstelle zu melden, ob eine mittelbare oder unmittelbare Förderberechtigung vorliegt ?
Was ist hier richtig: Mittelbare oder unmittelbare Förderberechtigung ?
24.02.2012, 18:08
von
Makesch
25.02.2012, 19:33
von
Lotte
Dieses Forum ist für die armen Rentner da. Ehepaar, beide Beamte, herzlichen Glückwunsch.
27.02.2012, 15:03
Experten-Antwort