Hallo,
mal folgendes Beispiel angenommen:
-Ehepaar, zusammen steuerlich veranlagt, kinderlos
-Frau ist rentenversicherungspflichtige Minijobberin, also direkt förderberechtigt, hat 4800 EUR jährlich brutto
-Ehemann ist nicht rentenversicherungspflichtiger Selbstständiger, durch die Ehefrau aber indirekt förderberechtigt, hat 50000 EUR Brutto Einkommen.
-Frau möchte jährlich 1700 EUR in Riesterrente einzahlen
-Ehemann möchte nur den Mindestbeitrag von 60 EUR einzahlen
Das beide die 154 EUR Zulage bekommen ist klar. Aber wie sieht es mit dem Sonderausgabenabzug aus? Theoretisch wären 2100 EUR möglich. Geht das auch in dieser Konstellation wo der Minijobber fast alles zahlt und der Ehemann nur 60 EUR?
Zweite Frage, wären die Beiträge der Minijobberin auch pfändungssicher, da unter 2100 EUR oder sind das schon sogenannte "überzahlte Beiträge" da es mehr als 4% vom Brutto der Minijobberin ist oder zählt das nicht da beide ja zusammen veranlagt sind?
für Tipps wäre ich dankbar.
Grüße
Sven