Als Bezieherin einer Erwerbsunfähigkeitsrente sind Sie ab diesem Jahr unmittelbar förderfähig. Um die Förderung in Form von Zulagen und ggfs auch den Sonderausgabenabzug zu erhalten, müssen Sie jetzt Ihren eigenen Riestervertrag besparen.
Damit müssen sie selbst einen von Ihren rentenverischerungspflichtigen Vorjahreseinkünften abhängigen Mindesteigenbeitrag (4% abzüglich Zulage), mindestens aber 60€, auf den Vertrag einzahlen.
Ihr Mann kann von seinem Eigenbeitrag nicht mehr Ihre Zulage abziehen, da diese jetzt bei Ihnen direkt zum Ansatz kommt.