Als Hartz IV-Empfängerin sind Sie unmittelbar förderberechtigt und erhalten damit die Riester-Förderung.
Wie alle unmittelbar Förderberechtigte müssen auch Sie für die voller Riesterförderung 4 % Ihrer Vorjahreseinnahmen in einen Riestervertrag einzahlen. Sie dürfen jedoch von diesem Ausgangsbetrag Ihre Grundzulage in Höhe von 154,00 EUR und zweimal Kinderzulage (185,00 EUR bzw. 300,00 EUR pro Kind) abziehen. Sollte der so errechnete Betrag unter 60,00 EUR liegen - was bei Hartz IV-Bezieher häufig der Fall ist - müssen Sie diese 60,00 EUR als sogenannter Mindesteigenbeitrag pro Jahr leisten. Sollte der so errechnete Betrag über 60,00 EUR liegen, ist dieser Betrag zu zahlen.