Hallo Frau Barker,
der Mindesteigenbeitrag bei Mitarbeitern der Kirche beträgt wie für alle geförderten Personen 4% des Vorjahreseinkommens (maximal 2100,-€) abzüglich der zu gewährenden Zulagen (154,-€Eigenzulage und 185€ Kinderzulage für jedes vor 01.01.2008 geborene Kind und 300,-€ für jedes nach dem 31.12.2007 geborene Kind, für das Kindergeld bezogen wird.