Hallo Beate,
der Mindesteigenbeitrag ist davon abhängig ob Sie von der Versicherungspflicht in der Landwirtschaftlichen Alterskasse wegen der Versicherungspflicht wegen Kindererziehungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung befreit waren.
Wenn Sie befreit waren beträgt Ihr Mindesteigenbeitrag 60,- EUR und für den Mann 800,- EUR -154EUR-185,-EUR-300EUR=161,-EUR.
Falls Sie nicht befreit waren, dann beträgt Ihr Mindesteigenbeitrag 800,-EUR-154,-EUR=646EUR.