Maßgebend für die 4% Riesterbeitrag das Bruttoeinkommen plus AL 1
des Jahres 2009 für die Beitragsabführung für 2010.
Höchstens aber 2.100 Jahresbeitrag, dies ist auch der Höchstbetrag für
geltend zu machenden Sonderausgaben.
Richtlinie für zu zahlenden Riesterbeitrag 2009 das Jahresbrutto in
2008, davon 4% höchstens 2.100.
Die Sonderausgaben werden jeweils im Jahr der Beitragszahlung berück,
sichtigt.
Das Finanzamt führt eine Günstigerprüfung durch, der aus 2.100 Euro
errechnete Erstattungsbetrag wird um die gezahlte Grund und Kinder-
zulagen gekürzt, oft fällt deshalb kein Erstattungsbetrag an.
Nehme an Sie wissen , bei Größenteils ALG 1 fällt eine geringe Steuer
an, bei nur 154 Grundzulage-also ohne Kinderzulage- wirkt sich der Sonder-
ausgabenabzug nicht voll aus, deshalb wäre es gut, wenn der Abzugsbetrag steuerlich auf das Jahr 2010 " verschoben ?" geltend gemacht werden kann.
- Dies geht leider nicht-
-
Sie können es ja probieren, diese Auskunft beim Finanzamt einzuholen ,
wäre interessant welche Auskunft Sie erhalten.
Nicht weil der Beamte dies nicht weiß, sondern mit Arbeit überlastet ist.
Meist die Auskunft , reichen Sie die Steuererklärung ein, dann sehen sie
was rauskommt.
Mit freundlichen Grüßen.