Hallo RALF,
zum Ersten: die Kinderzulagen für Lisa und Marie darf in Ihrem Fall nur Ihre Frau vom einzuzahlenden Mindesteigenbeitrag (3% des sozialversicherungspflichtigen Bruttos von 2006) abziehen. Die von Ihnen geschilderte Berechnung würde nur gelten, wenn Ihre Frau mittelbar zulagenberechtigt wäre (dann müsste sie selbst aber auch keinen Beitrag leisten).
Zum Zweiten: damit Sie und auch Ihre Frau für 2008 die vollen Zulagen erhalten können, müssen Sie jetzt 4% des sozialversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens (von 2007, das Einkommen der Frau bleibt aber unberücksichtigt!) abzüglich der Zulagen für Sie und Ihre Frau und die beiden Kinder einzahlen. Wenn Sie weniger oder gar nichts zahlen, bekommen Sie und auch Ihre Frau die Zulagen nur anteilig oder eben gar nicht.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam