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Riester-Berechnung

von RALF29.01.2008 | 23:09
1086 Ansichten
2 Antworten

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Zur Moderatoren-Antwort springen
Habe ich Recht? Mein Fall: Meine Ehefrau und ich haben jeweils einen Riester-Vertrag. Beide arbeiteten wir 2007 sozialversicherungspflichtig: Unsere beiden Kinderzulagen für Lisa (9) und Marie (6) darf ich von meinem eigenen Sparbeitrag abziehen und meine Frau auch. Sie aber erhält im Gegensatz zu mir die Kinderzulagen auf ihr Konto. Ist das korrekt dargestellt? Seit 2008 arbeitet meine Frau nicht mehr (ich schon) - sie ist nun "abgeleitet förderungsfähig". Erhält sie selbst dann weiterhin die volle(n) Grund- und Kinderzulagen, wenn ich nur den Mindestbeirag von 60 Euro einzahle? Wie sieht es aus, wenn ich nix einzahle (wir müssen sparen)? Es dankt euch für schlaue Antworten ... Der Ralf

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo RALF,

zum Ersten: die Kinderzulagen für Lisa und Marie darf in Ihrem Fall nur Ihre Frau vom einzuzahlenden Mindesteigenbeitrag (3% des sozialversicherungspflichtigen Bruttos von 2006) abziehen. Die von Ihnen geschilderte Berechnung würde nur gelten, wenn Ihre Frau mittelbar zulagenberechtigt wäre (dann müsste sie selbst aber auch keinen Beitrag leisten).

Zum Zweiten: damit Sie und auch Ihre Frau für 2008 die vollen Zulagen erhalten können, müssen Sie jetzt 4% des sozialversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens (von 2007, das Einkommen der Frau bleibt aber unberücksichtigt!) abzüglich der Zulagen für Sie und Ihre Frau und die beiden Kinder einzahlen. Wenn Sie weniger oder gar nichts zahlen, bekommen Sie und auch Ihre Frau die Zulagen nur anteilig oder eben gar nicht.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam

1 Antworten

RALFam 30.01.2008 | 21:27
Danke für die schnelle Antwort! Ich frage mich: Warum können Versicherungsvertreter nicht auch solche Auskünfte so klar, deutlich und verständlich erteilen... Naja, zum Glück gibts das Internet.
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