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Experten-Antwort

Riester Darlehen - Sondertilgung

von Thorsten13.08.2013 | 18:13
1723 Ansichten
10 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo zusammen, ich beabsichtige einen Riester Darlehen Vertrag über Euro 154000 abzuschließen. Mögliche jährliche Sondertilgung 5%/7700 Euro. Dies ist im Prinzip ein gewöhnlichen Annuitätendarlehen welches zusätzlich Riesterzertifiziert ist. Somit gilt die monatliche Tilgungssumme als Riesterbeitrag. Somit erreicht man ohne weiteres bei 3% Tilgung eine jährliche Tilgungssumme größer 2100 Euro. Nun zu meine Frage: Welche Tilgungsleistungen werden meinem Wohnförderkonto fiktiv gutgeschrieben? A) Die Summe aller Tilgungsbeiträge inklusive möglicher Sondertilgungen ? B) Nur die Tilgungsbeiträge bis 2100 Euro ? Diese Information wäre sehr wichtig zur Berechnung der ungefähren Steuerbalstung im Alter. Ich hoffe ich habe mich verständlich ausgedrückt. Vielen Dank für Ihre Mühen. Beste Grüße Thorsten

Antworten vom Expertenteam

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

3
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Thorsten,

auf dem Wohnförderkonto werden die geförderten Tilgungsbeiträge sowie die gewährten Zulagen erfasst. Dabei ist der jährliche Höchstbetrag von 2100 Euro zu beachten.

Bezogen auf Ihre Frage und Ihren Sachverhalt ist also Antwort B zutreffend.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Hallo,

bitte beachten Sie, dass es sich nur dann um geförderte Altersvorsorgebeiträge handelt, wenn der Zulagenberechtigte Beiträge, Tilgungsleistungen zugusten eines auf seinen Namen lautenden Vertrags leistet. Häufig werden daher bei der Finanzierung einer Immobilie durch Ehegatten zwei förderfähige Verträge abgeschlossen.

Damit Tilgungsleistungen als Altersvorsorgebeiträge berücksichtigt werden, muss die geförderte Wohnimmobilie selbst genutzt werden. Bei nicht nur vorübergehender Aufgabe der Selbstnutzung (z.B. im Falle der Scheidung) ist das in der Wohnimmobilie gebundene -steuerlich geförderte-Kapital bereits zu diesem Zeitpunkt der nachgelagerten Besteuerung zuzuführen. Das Wohnförderkonto wird aufgelöst.

Eine Besonderheit besteht jedoch dann, wenn die Ehewohnung aufgrund einer richterlichen Entscheidung dem Ehegatten des Zulageberechtigten zugewiesen wird und vom Ehegatten selbst genutzt wird. In diesem Fall treten die Folgen der Aufgabe der Selbstnutzung der geförderten Wohnimmobilie nicht ein. Das Wohnförderkonto wird grundsätzlich für den Zulageberechtigten weitergeführt.

Expertenantwort · 3Deutsche Rentenversicherung

Richtig.

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7 Antworten

Annaam 13.08.2013 | 21:47
egal
Annaam 13.08.2013 | 21:47
egal
Annaam 13.08.2013 | 22:18
Hallo Thorsten, in diesem Forum werden Fragen zu DRV-Renten, Reha und Teilhabe zur Arbeit beantwortet. Mit Fragen zu Riesterverträgen sind Sie hier nicht optimal plaziert - dafür gibt es sicher geeignetere Foren. Oder Sie wenden sich dahin wo Sie die Verträge abschliessen möchten. mfg "eine andere Anna"
Annaam 13.08.2013 | 21:47
egal
Riesterwohnungam 14.08.2013 | 09:20
Was passiert bei so einem Konstrukt wenn man geschieden wird ? Werden die Schulden dann auch geteilt ? Wer wohnt danach drin, der geförderte oder der Ehepartner ?
Annaam 13.08.2013 | 22:25
Hallo andere Anna, Riester ist ein Baustein der DRV und zugleich Altersvorsorge. Wie dem auch sei, gibt bereits andere Threads zum Thema Wohnförderkonto. Daher bitte ich nur die ganz anderen Anna's weiterführende Kommentare zu veröffentlichen. vielen dank. Anna ....
Riesterwohnungam 14.08.2013 | 10:30
Also kann es passieren, daß die Wohnung vom Scheidungsrichter dem Ehegatten zugewiesen wird z.B. wegen den Kindern und das Wohnförderkonto wird grundsätzlich für den Zulageberechtigten weitergeführt. Also der Zulagenberechtigte zahlt weiter ein für eine Wohnung, in der gar nicht mehr wohnt ?
Deutsche Rentenversicherung
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