Wie uns erst jetzt aufgefallen ist, haben wir wohl versäunt den Dauerzulagenantrag beim Riestervertag anzupassen.
Zur Situation:
Ich bin sozialversicherungspflichtig angestellt, habe jedoch keinen Riestervertrag.
Durch Erziehungszeiten war meine Ehefrau bis Anfang 2009 umnmittelbar zulagenberechtigt, wenn ich nicht irre.
Im Dauerzulagenantrag war an entsprechender Stelle ein Kreuz von uns gemacht. Die 36 Monate zgl. der Verlängerung durch sich überschneidende Erziehungszeiten endete Feb. 2009. Zulagen für 2 Kinder und Grundzzulage wurden voll geleistet.
Meine Ehefrau ist nun Hausfrau und hat kein eigenes Einkommen. Müssen wir damit rechnen, die Zulagen für 2009 zurückzahlen zu müssen? Wenn ja wie können wir das vermeiden, durch Kündigung des Vertrages (Zulagen werden dann automatisch zurück gezahlt). Oder Beitragsfreistellung?
Sind die Zulagen für 2010 schon geflossen? Stehen die Zulagen überhaupt noch zu?
Was ist insgesamt durch uns zu veranlassen?
Vielen Dank im voraus für die Beantwortung.
MfG
Tobias Bruns