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Riester Förderung

von gastuser17.08.2008 | 15:34
1145 Ansichten
6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Folgende Situation: Mein Frau ist Ärztin an einem Krankenhaus in kirchlicher Trägerschaft, ich bin selbständig. Meine Frau ist derzeit nicht Riester-begünstigt - und ich aufgrund der selbständigkeit sowieso nicht. Wenn ich jetzt meine Frau auf 400,--€ Basis zusätzlich zu ihrer ersten Tätigkeit in einem Minijob in meinem Betrieb beschäftige: Erlangt Sie dann bei Verzicht auf Sozialversicherungfreiheit die Riester-Förderung? Falls ja: Bin ich dadurch gleichzeitig auch eine begünstigte Person?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo gastuser,

bei Ausübung einer geringfügigen Beschäftigung und gleichzeitigem Verzicht auf die Versicherungsfreiheit innerhalb der gesetzlichen Rentenversicherung besteht Versicherungspflicht und somit eine unmittelbare Förderungsberechtigung im Rahmen der sogenannten Riester-Rente. Der Ehegatte ist dann durch die Ehegattenförderung mittelbar zulagenberechtigt

5 Antworten

Schiko.am 17.08.2008 | 16:29
Während ihre frau riester- fähig wird gilt für sie dies nicht, was immer sie auch mit begünstigter person meinen. MfG.
Das geht, aber ...am 17.08.2008 | 20:53
Hallo gastuser, ja, diese Vorgehensweise ist sogar in einem Ratgeber beschrieben. Alledings nicht ohne Gefahr, denn bei solchen Arbeitsverhältnissen gucken die Sozialversicherungsträger zweimal hin. Tipps: Es muss sich um ein echtes Arbeitsverhältnis handeln, bei dem es wirklich was zu tun gibt, Ihre Frau ein eigenes Konto hat, auf das die Kohle fließt, sie muss einen Urlaubsanspruch haben und in der Tasche einen Arbeitsvertrag. Dann dürfte es problemlos klappen ...
Schiko.am 18.08.2008 | 04:13
Nichts für ungut,herr geht schon. War da nicht noch die frage " bin ich gleichzeitig auch be- günstige person" Was meinen sie hierzu ? MfG.
Vorsichtam 18.08.2008 | 10:20
Ihre Frau würde dadurch zum förderfähigen Personenkreis gehören und durch Einzahlung von mind. 60 Eur im Jahr in ihren eigenen Vertrag die Grundzulage und ggf. Kinderzulage(n) bekommen. Sollten Sie beide die Vorauss. des § 26 EStG erfüllen - also nicht dauerhaft getrennt leben - würden Sie bei Abschluß eines eigenen Riestervertrages die Grundzulage erhalten ohne - aus Staates Sicht - etwas einzahlen zu müssen. Ggf. fordert Ihr Anbieter aber eine Mindesteinzahlung.
gastuseram 19.08.2008 | 23:41
Herzlichen Dank für die Antworten - Gibt es denn einen Mindestbetrag der als Monatsarbeitslohn gezahlt werden muss um in den Genuß der unmittelbaren und mittelbaren Förderung zu kommen? Oder reicht bspw. ein Anstellungsverhältnis auf Stundenbasis (Bspw. 4 STunden die Woche a 10,--€ = 160,-- p.M.) um die Förderung zu erlangen?
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