Ihr zu versteuerendes Einkommen vermindert sich durch den zusätzlichen Sonderausgabenabzug.
Allerdings werden auf die dadurch entstehende steuerliche Vergünstigung, die bereits erhalten Zulagen (Grundzulage, Kinderzulage, Berufseinsteigerbonus) angerechnet.
Würde sich durch das geringere zu versteuerende Einkommen z.B.: eine Steuerersparnis von 500 Euro ergeben, würde man von diesem Betrag die bereits erhaltenen Zulagen, z.B.: die Grundzulage von 154 Euro, abziehen. Nur der Betrag von 346 Euro würde als Steuerersparnis übrig bleiben.