Riester--Förderung bei neuem Job

von
kjlddc

Ich habe ab April einen Minijob und möchte Aufstockungsbeträge zur Rentenversicherung leisten und einen Riester-Vertrag abschließen. Ab welchem Jahr steht mir die Riester-Förderung zu, wenn ich vorher nicht erwerbstätig war, keine Kindererziehungszeit vorliegt und mein Ehemann selbständig ist?

von
Paule

Wenn Sie die Beschäftigung dieses Jahr aufnahmen und auf die Rentenversicherungsfreiheit in diesem Jahr verzichten, steht Ihnen ab diesem Jahr die Förderung zu. Waren Sie vorher bei einer inländischen Agentur für Arbeit arbeitslos gemeldet und haben Sie eine Leistung nur wegen Vermögen nicht bekommen, können Sie eventuell auch schon früher berechtigt gewesen sein.

Experten-Antwort

Ab dem Jahr der Aufstockung (siehe auch Beitrag von "Paule"), sofern Ehegatte nicht versicherungspflichtig

von
Josch

als Selbstständiger ist ihr Ehemann nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert. Er kann deshalb auch einen Rieser-Vertrag ohne eigene Zuzahlung abschliessen (reiner Zulagenvertrag)

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