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Riester freiwillige Pflichtversicherung

von flitzer05.10.2007 | 12:21
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5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Besteht für einen freiwillig in der Pflichtversicherung versicherten Unternehmer die Möglichkeit einen Riester Vertrag abzuschließen? Ist die Sinnvoll wenn der Unternehmer über 55 Jahre ist?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Einen Riester Vertrag kann grundsätzlich jeder abschließen, die staatliche Föderung erhält jedoch nur, wer pflichtversichert ist oder die Förderung über den versicherungspflichtigen Ehegatten herleiten kann.

Zahlen Sie Pflichtbeiträge oder freiwillige Beiträge zur Rentenversicherung?

Ob ein Riestervertrag in Ihrem Fall sinnvoll ist, müssen Sie selbst entscheiden. Sie können die Anbieter des "Riesterproduktes" fragen, was Sie über die restlichen Jahre einzahlen müssen, welche Förderung Sie erhalten und welche Leistung dann im Alter zu erwarten ist.

Dann können Sie entscheiden ob sich ein Vertrag lohnt (derzeit beträgt die jährliche Förderung für den Berechtigten 114 €).

4 Antworten

Amadéam 06.10.2007 | 01:07
Das folgende gilt nur, wenn Sie PFLICHTbeiträge zahlen oder aber einen Anspruch auf abgeleitete Förderung über Ihren Ehegatten haben. Für die "Riester" haben Sie schon ein biblisches Alter. Eine enorme Rentenanwartschaft werden Sie da nicht mehr aufbauen können. Es kommt also nur ein Produkt mit größtmöglicher Sicherheit, niedrigsten Kosten und größtmöglicher Flexibilität in Frage. Dieses bietet nur ein geförderter Banksparplan. Siehe Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche. oder gleich http://www.test.de/themen/versicherung-vorsorge/test/-Riester-Ba… Ich kenn Ihre finanzielle Lage nicht. Daher folgender Tipp: Wenn Sie im Alter wegen niedriger Rentenanwartschaften und geringem Vermögen eh auf Sozialhilfe/ Grundsicherung angewiesen sein sollten, wäre Ihr Spareifer sinnlos. Sie würden dann nur zum Vergnügen Ihres Sozialamtes sparen, das dann seine Leistungen entsprechend kürzen würde. Immer beachten: Bei Altersrentenbezug besteht keine Hartz IV-Sicherheit. Wer Altersrente bezieht, egal ob mit oder ohne Abschläge, hat nach § 7 (4) SGB II überhaupt keinen Anspruch mehr auf Hartz IV. Sozialhilfe- und Grundsicherungsleistungen nach dem SGB XII (Sozialgesetzbuch) kennen KEINE Hartz IV-Sicherheit. Anhand Ihrer Renteninformation und Ihrer Vermögenssituation - ggf. auch mit Hilfe Ihres Steuerberaters - können Sie die Lage ja mal peilen.
Schiko..am 06.10.2007 | 08:29
Mit 55 jahren noch einen riestervertrag abschließen zumal ja keine staatliche förderung möglich ist, halte ich für leicht übertrieben. Mit freundlichen Grüßen.
Amadéam 06.10.2007 | 11:09
Hallo Schiko, die Formulierung von "flitzer" lässt den Schluss zu, dass dieser seinerzeit die Pflichtversicherung für Selbständige auf Antrag gewählt hat. Auf die Erläuterungen in http://www.ratgeber-e-lancer.de/090401.html wird insoweit hingewiesen. Werden Pflichtbeiträge gezahlt (auch die auf Antrag) ist Förderfähigkeit gegeben. Das bei der Geschichte keine Millionenrente rauskommt, sollte jedem klar sein. Die von mir genannte Möglichkeit könnte jedoch aus steuerlichen Gründen durchaus interessant sein. Sie rechnen doch gerne? Ich halte "Riester" ansonsten für Flickschusterei, um nicht zu sagen Volksverdummung, aber in einigen Fällen kann es doch Sinn machen. Mit meinen Ausführungen wollte ich ferner verhindern, dass flitzer ein Opfer hoher Verwaltungsgebühren und Ausgabeaufschläge wird, die in den Hochglanzbroschüren doch recht klein geschrieben werden. Sie wissen doch: Wo schalten Deutsche in der Regel den Verstand aus? Man verspreche Ihnen Steuervorteile und preise "gechenkte" Zulagen an. Oder Friedrich der Große: "...und für die Dummen machen wir eine Lotterie..."
Riester - Banksparplanam 06.10.2007 | 12:58
...ergänzende Infos: http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,509139,00.html Gruß Ihr Amadé
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