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Riester für Beamte - Frage an Experten

von ..polygon18.11.2008 | 10:33
1477 Ansichten
6 Antworten

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Am 20.12.2006 (10.05 Uhr) wurde in diesem Forum ein Sachverhalt zum Thema Riester für ggf. "mittelbar" zulageberechtigte Beamte beantwortet, Zitat: "Wie kommen Sie darauf, dass Sie nur mittelbar förderberechtigt sind? Als aktiver Beamte sind Sie unmittelbar förderfähig und müssen Ihren Eigenbeitrag leisten." Ist es aber nicht so, dass man als aktiver Beamter nur "unmittelbar" (Riester-)Zulagenfähign ist, wenn man gegenüber seinem Dienstherrn eine entsprechende Erklärung (zur Datenweitergabe, etc.) abgibt? Wenn also ein Ehegatte unmittelbar zulagenfähig ist und der andere Ehegatte aktive(r) Beamtin/-er ohne o.g. Erklärung abgibt, müsste doch dann der sog. "Huckepackvertrag" gelten, oder? Bitte ggf. auch auf entsprechende Rechtsauslegung und/oder Kommentierung verweisen, Danke.

Antworten der Moderation

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Siehe Beitrag von "Knut Rasmussen".

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Da Sie die unmittelbare Förderung (bei Abgabe einer Erklärung nach EStG) nicht wünschen, können Sie die mittelbare Förderung mit Zahlung des Sockelbetrages (60,- EUR) bei einem Anbieter vereinbaren.

4 Antworten

Knut Rassmussenam 18.11.2008 | 10:51
Ja, ein Beamter ist erst dann unmittelbar zulagenberechtigt, wenn er die entsprechende Erklärung beim Dienstherren unterzeichnet. Zitat aus der Kommentierung der DRV Bund: Für Beamte, die eine Einverständniserklärung nach § 10a Abs. 1a EStG nicht abgegeben haben, liegt keine unmittelbare Förderberechtigung vor. Der Beamte kann jedoch mittelbar zulageberechtigt sein, wenn beim Ehegatten die Voraussetzungen für eine unmittelbare Zulageberechtigung gegeben sind. zu finden unter rvliteratur.prod.bfa ESTG § 79 Ziffer 3.3.7.2
..polygonam 18.11.2008 | 12:22
Vielen Dank für die schnelle Anwort ... :-)
Walter Riester @ Knut Rasmussen od. Exp.am 18.11.2008 | 14:04
Meine Frau (Beamtin in Teilzeit) hat einen Riestervertrag, zahlt ihren Mindesteigenbeitrag und erhält sowohl ihre Grundzulage als auch die Kinderzulagen. Ich selbst (Beamter, Vollzeit) habe vom Abschluß eines eigenen Riestervertrages bislang abgesehen, u.a. weil ich mir die 4 % Mindesteigenbeitrag derzeit schlichtweg nicht leisten kann. Wenn ich bei ihren Beiträgen zwischen den Zeilen lese und das Geschriebene richtig interpretiere, dann wäre ich derzeit wohl "mittelbar zulagenberechtigt", müsste also bei Abschluss eines neuen Riestervertrages b.a.w. keine eigenen Zahlungen leisten und könnte trotzdem die Grundzulage von 154 Euro gutschreiben lassen. Ist das so richtig? Vielen Dank für ihre Antwort.
Knut Rassmussenam 18.11.2008 | 14:42
Sie schließen einen Vertrag, bekommen die Zulage und das Ganze reduziert sogar noch den Beitragsaufwand im Vertrag Ihrer Frau. Die monatliche Rente aus "NUR" Zulagen ist allerdings nicht sehr hoch, was wiederum die Möglichkeit der Abfindung eröffnet ... Beurteilen Sie es selbst
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