Grundsätzlich ist bei Erwerbsminderungsrentnern für die Berechnung des Eigenbeitrages die Jahresbruttorente des letzten Kalenderjahres maßgebend. Um die volle Zulage zu erhalten, müssten hiervon 4 Prozent als Riester-Beitrag gezahlt werden( inklusive Zulage). Bitte wenden Sie sich für Einzelheiten an Ihren privaten Anbieter.