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Experten-Antwort

Riester-Grundzulage auch für Kinder?

von Joe10.01.2012 | 12:39
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5 Antworten

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Wenn ein Jugendlicher einen Minijob hat und auf die RV-Freiheit verzichtet, hat er dann ein Anrecht auf die Riester-Grundzulage bis zu 154 € p.a.? Die Eltern dieses Jugendlichen haben einen Riestervertrag und erhalten für den Jugendlichen die Kinderzulage. Wird ggfs. die Kinderzulage der Eltern um die Grundzulage des Jugendichen gekürzt? Gruß Joe

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Dem Beitrag von „Sonnenschein“ wird zugestimmt. Wie das Wort „Berufseinsteiger-Bonus“ schon sagt, ist dieser nicht an die Aufnahme einer Berufsausbildung geknüpft. Für alle unmittelbar Zulageberechtigte, die zu Beginn des Beitragsjahres das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, wird seit 2008 einmalig eine um 200 Euro erhöhte Grundzulage gewährt. Hierdurch soll insbesondere für junge Menschen ein zusätzlicher Anreiz geschaffen werden, frühzeitig mit dem Vorsorgesparen zu beginnen.

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4 Antworten

Sonnenscheinam 10.01.2012 | 16:23
Der Jugendliche hat eine Anrecht auf die Grundzulage. Der Jugendliche kann außerdem den einmaligen Berufseinsteiger-Bonus in Höhe von 200 EUR erhalten. Für die Eltern bzw die Kinderzulage ergibt sich keine Änderung.
Joeam 10.01.2012 | 16:37
Gilt der Berufseinsteigerbonus nur bei Beginn es Ausbildungberufes? Wenn der Jugendliche bei einer Redaktion einer Lokalzeitung einen Minijob annimmt und Berichte für die Lokalpresse schreibt, erhält er dann auch den Bonus von 200 €?
Joeam 10.01.2012 | 17:22
Vielen Dank an Sonnenschein und vielen Dank an die DRV-Experten. Gruß Joe
DarkKnight RVam 12.01.2012 | 07:28
Hallo Joe, der Anspruch auf die Kinderzulage besteht, solange für das Kind Kindergeld gezahlt wird. Wird kein Kindergeld mehr gezahlt, besteht auch kein Anspruch mehr auf Kinderzulage! Für die Gewährung der Zulage reicht es aus, wenn im Beitragsjahr für einen Kalendermonat Anspruch auf Kindergeld bestanden hat.
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