Dem Beitrag von „Sonnenschein“ wird zugestimmt. Wie das Wort „Berufseinsteiger-Bonus“ schon sagt, ist dieser nicht an die Aufnahme einer Berufsausbildung geknüpft. Für alle unmittelbar Zulageberechtigte, die zu Beginn des Beitragsjahres das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, wird seit 2008 einmalig eine um 200 Euro erhöhte Grundzulage gewährt. Hierdurch soll insbesondere für junge Menschen ein zusätzlicher Anreiz geschaffen werden, frühzeitig mit dem Vorsorgesparen zu beginnen.