Riester: Halbe Zulagen?

von
Dito

Guten Tag,
wenn ich als rentenversicherungpflichtiger Arbeitnehmer ab 2009 nur noch 2% meines Vorjahreseinkommens einzahle, reduziert sich vermutlich meine Zulage auf die Hälfte (also 77 statt 154 Euro).

1.) Ist dies richtig?
2.) Wie hoch ist dann aber die Zulage auf den Vertrag meiner nicht erwerbstätigen Frau, die ja keine Beiträge zahlt?
3.) Und wie hoch ist dann die Zulage für mein vor 2008 geborenes, kindergeldberechtigtes Kind?
4.) Würde sich an der Höhe der Kinderzulage etwas ändern, wenn dieser Zuschuss auf meinem Vertrag gebucht würde und nicht auf den meiner Frau?

von
...

Sämtliche Zulagen (eigene, Ehefrau und Kind) reduzieren sich auf die Hälfte wenn Sie nur 2% Ihres vorjahres-RV-Bruttos einzahlen.

Experten-Antwort

Die Zulage wird nur dann gewährt, wenn sich auch der Zulagenberechtigte am Aufbau seines Altersvermögens beteiligt (Eigenbeitrag). Ist nur ein Ehegatte unmittelbar und der andere mittelbar begünstigt, ist die Mindesteigenbeitragsberechnung nur für den unmittelbar begünstigten Ehegatten durchzuführen. Berechnungsgrundlage sind seine Einnahmen. Der sich nach Anwendung des maßgebenden %-Satzes (4%) ergebende Betrag ist um die den Ehegatten insgesamt zustehenden Zulagen zu vermindern. Erbringt der unmittelbar Begünstigte in einem Beitragsjahr nicht den erforderlichen Mindesteigenbeitrag, ist die für dieses Beitragsjahr zustehende Altersvorsorgezulage (Grundzulage und Kinderzulage) nach dem Verhältnis der geleisteten Altersvorsorgebeiträge zum erforderlichen Mindesteigen-beitrag zu kürzen. Ist der Ehegatte nur mittelbar zulagenberechtigt, gilt dieser Kürzungsmaßstab auch für ihn, unabhängig davon, ob er eigene Beiträge zugunsten seines Vertrages geleistet hat.
Für die Berechnung der Zulagenhöhe sowie des erforderlichen Mindesteigenbeitrages wird u. a. von der ZfA auf der Internetseite http://www.deutsche-rentenversicherung.de ein Zulagenrechner zur Verfügung gestellt.

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