Guten Tag,
wenn ich als rentenversicherungpflichtiger Arbeitnehmer ab 2009 nur noch 2% meines Vorjahreseinkommens einzahle, reduziert sich vermutlich meine Zulage auf die Hälfte (also 77 statt 154 Euro).
1.) Ist dies richtig?
2.) Wie hoch ist dann aber die Zulage auf den Vertrag meiner nicht erwerbstätigen Frau, die ja keine Beiträge zahlt?
3.) Und wie hoch ist dann die Zulage für mein vor 2008 geborenes, kindergeldberechtigtes Kind?
4.) Würde sich an der Höhe der Kinderzulage etwas ändern, wenn dieser Zuschuss auf meinem Vertrag gebucht würde und nicht auf den meiner Frau?