ich lebe in einer eheähnlichen gemeinschaft mit meiner partnerin und wir haben ein 2 jähriges kind zusammen, bei abschluß eines riester vertrages, bekomme ich da neben der grundzulage auch die kinderzulage,wenn meine partnerin diese abtritt oder gilt bzw gibt es diese möglichkeit nur bei ehepaaren ? mfg miwi
12.10.2009, 22:16
von
Schiko.
Grundsätzlich erhält die Kinderzulage wer auch das Kindergeld erhält, dies gilt für Verheiratete. Deshalb kann die Kinderzulage nicht auf Ihren Vertrag überwiesen werden.
MfG.
13.10.2009, 14:59
Experten-Antwort
Hallo miwi, die Aussage von schiko ist richtig. Grds. erhält die Kinderzulage derjenige Elternteil , der das Kindergeld bezieht. Bei Eheleuten kann die Zulage bspw. dem Vater übertragen werden. Dies ist nicht möglich, wenn lediglich eine eheähnliche Gemeinschaft vorliegt.