ich lebe in einer eheähnlichen gemeinschaft mit meiner partnerin und wir haben ein 2 jähriges kind zusammen, bei abschluß eines riester vertrages, bekomme ich da neben der grundzulage auch die kinderzulage,wenn meine partnerin diese abtritt oder gilt bzw gibt es diese möglichkeit nur bei ehepaaren ?
mfg miwi
12.10.2009, 19:37
von
miwi
12.10.2009, 22:16
von
Schiko.
Grundsätzlich erhält die Kinderzulage wer auch das Kindergeld
erhält, dies gilt für Verheiratete. Deshalb kann die Kinderzulage
nicht auf Ihren Vertrag überwiesen werden.
MfG.
13.10.2009, 14:59
Experten-Antwort