Ich werde von meinem Arbeitgeber ins Ausland nach Brasilien entsendet. Bei Verzug ins Ausland entfällt meines Wissens aber der Kindergeldanspruch. Bekomme ich dennoch die Kinderzulage, da ich als Entsendeter noch weiterhin unmittelbar riesterfördefähig bin?
14.10.2013, 11:07
von
Kohl
14.10.2013, 13:28
Experten-Antwort
Hallo Kohl,
Ihre unmittelbare Zulagenberechtigung bleibt bei Entsendung weiterhin bestehen, da Sie in dieser Zeit weiterhin zum unmittelbaren Personenkreis des §10a/1 S.1 Nr.1 EStG gehören.
Der Anspruch auf Kinderzulage dürfte jedoch entfallen, wenn, wie Sie angegeben haben, der Anspruch auf Kindergeld nicht mehr besteht.
Der Anspruch auf Kinderzulage besteht nur, wenn für mindestens einen Monat im Jahr Kindergeld zu zahlen ist.