ich habe aus erster Ehe eine Tochter (Jg. 2008). Sie lebt hauptsächlich bei ihrer Mutter, diese bezieht auch das Kindergeld.
Nun habe ich vor zwei Jahren (nach der Scheidung) einen Riestervertrag abgeschlossen. Meine Exfrau hat keinen Riestervertrag. Kann sie die Anspruch auf die Kinderzulage auf mich übertragen? Ohne den Anspruch auf das Kindergeld und die Meldung der Tochter unter ihrer Adresse zu ändern?
Vielen Dank!
31.05.2018, 08:51
von
chi
Nein, der Zulagenanspruch hängt am Kindergeld. Nur miteinander verheiratete oder verpartnerte Eltern, die auch nicht dauernd getrennt leben, können den Zulagenanspruch untereinander verschieben.
https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__85.html
01.06.2018, 09:52
Experten-Antwort
Hallo Uwe Kreutzer,
dem Beitrag von „chi“ ist zuzustimmen. Die gesetzliche Grundlage hierfür finden Sie im (von „chi“ bereits verlinkten) § 85 EStG.