Wird das Kindergeld von der Familienkasse direkt an Sie überwiesen, sind Sie also Anspruchsberechtigter, und leiten Sie es nur an das Jugendamt weiter, haben Sie Anspruch auf Kinderzulage. Da über Ihre Zulagenberechtigung die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) entscheidet, wenden Sie sich bitte zusätzlich an diese unter der Telefonnummer 030-86578998.