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Riester-Kleinbetragsrente

von 3105gtjunior11.02.2009 | 09:20
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4 Antworten

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Bei einem Riester-Vertrag ist bei einer Kleinbetragsrente eine Auszahlung des Guthabens möglich.Wenn ich jetzt 4 Jahre x 1000 Euro eingezahlt habe und gehe dann in Rente. Muß ich dann von einem ausgezahlten Guthaben Steuern bezahlen? Das wäre ja mehr, als die Zulagen für die 4 Jahre ausgemacht haben?

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2
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Es kommt darauf an, welche steuerpflichtigen Einkünfte Sie sonst noch haben.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Die gesetzliche Rente unterliegt mit einem Anteil, der sich nach dem Jahr des Rentenbeginns bestimmt, der Besteuerung; der steuerfreie Anteil wird demgegenüber festgeschrieben. Da wir nicht wissen, inwieweit Beträge (z.B. Sonderausgaben) von der steuerpflichtigen Rente absetzbar sind, können wir von hieraus auch nicht beurteilen, ob es (auch) aufgrund der an sich voll stuerpflichtigen Riester-Rente in Ihrem Fall tatsächlich dazu kommt, dass Sie Steuern zahlen müssen oder der Grenzbetrag hierfür noch unterschritten wird.

Da wir insoweit auch keine Steuerberatung leisten können, bitten wir, dies beim zuständigen Finanzamt oder mithilfe eines Steuerberaters zu klären.

2 Antworten

3105gtjunioram 11.02.2009 | 10:59
nur meine Rente in Höhe von 1.400 Euro
Schiko.am 11.02.2009 | 16:30
Hierzu Stellung zu nehmen ist etwas schwierig hinsichtlich einer Klein- betragrente, hier gilt ja 1% aus der Bezugsgröße für 2009 von 2520 mit monatlich höchstens 25 , 20 Euro. Feststeht aber, nachdem ja die gezahlten Riesterbeiträge steuerfrei gestellt waren sind Auszahlungsbeträge steuerpflichtig. Nachdem derzeit kein Finanzbeamter wegen Erstattung der Pendlerpauschale Ihnen dies ausrechnen wird, ein Steuerberater Kosten verursacht, will ich als Laie versuchen etwas Licht zu spenden. Durch die Beitragsgleichschaltung für alle gesetzlichen Krankenkassen kann man dies selber ausrechnen. Bei der Pflegeversicherung gilt der volle Beitrag mit 1,95%, ohne Kinder 2,20%. Bei der Krankenversicherung der Einheitsbeitrag von 15,50 ( demnächst) 14,90%, aber bleiben wir bei 15,50 % minus 0,90 Sonderbeitrag 14,60 % . Die Rentenversicherung zahlt 7,30 % , Sie haben 8,20% und 2,20 % Pflegeversicherung, insgesamt 10,40 % aufzubringen , für 16.800 Brutto- rente im Jahr insgesamt 1. 747 Euro. Bei Rentenbeginn noch in 2009 sind von 16.800 58% steuerpflichtig. 9.744 minus 1.747 10,40 % s.o. 0.102 Werbungskosten Renten 0.036 Pauschbetrag Sonderausgaben 0,200 Autohaftpflicht-angenommen- 7.659 Als steuerfrei gilt bis 30.6.09 noch 7.664 Euro . Nur um die Portionen aufzuzeigen, einmal angenommen , es kämen noch 4.000 Riester Einmalauszahlung hinzu- 11.659 steuerpflichtig und 740 Jahressteuer plus Soli, da geht die Welt nicht unter, Mit freundlichen Grüßen.
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