Es kommt darauf an, welche steuerpflichtigen Einkünfte Sie sonst noch haben.
Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Moderatoren-Antwort springenAlle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert
Es kommt darauf an, welche steuerpflichtigen Einkünfte Sie sonst noch haben.
Die gesetzliche Rente unterliegt mit einem Anteil, der sich nach dem Jahr des Rentenbeginns bestimmt, der Besteuerung; der steuerfreie Anteil wird demgegenüber festgeschrieben. Da wir nicht wissen, inwieweit Beträge (z.B. Sonderausgaben) von der steuerpflichtigen Rente absetzbar sind, können wir von hieraus auch nicht beurteilen, ob es (auch) aufgrund der an sich voll stuerpflichtigen Riester-Rente in Ihrem Fall tatsächlich dazu kommt, dass Sie Steuern zahlen müssen oder der Grenzbetrag hierfür noch unterschritten wird.
Da wir insoweit auch keine Steuerberatung leisten können, bitten wir, dies beim zuständigen Finanzamt oder mithilfe eines Steuerberaters zu klären.
Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.
Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.
Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.
Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.
Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.
Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.
Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.