Siehe
"http://www.kuenstlersozialkasse.de/wDeutsch/kuenstler_und_publizisten/beitrag/dasarbeitseinkommen.php"
Das zugrundezulegende Einkommen bzw. die Vorausschätzung wird bei der Künstlersozialkasse mit dem vorangegangenen Steuerbescheid abgeglichen.
Sollte also dort durch Vorlage des Steuerbescheides nachträglich festgestellt werden, dass das berücksichtigte Einkommen für das jeweilige Kalenderjahr zu vorsichtig geschätzt wurde, wird die Künstlersozialkasse sicherlich eine Beitragsnacherhebung prüfen, womit wiederum eine Verknüpfung zur Zulagenstelle besteht.
Insofern muss die Zulagenstelle natürlich auf die Richtigkeit des Steuerbescheides und der Bescheide über die Beitragsbemessung und somit auf die von den Mitarbeitern / Mitarbeiterinnen der entsprechenden Behörden (Finanzamt / Künstlersozialkasse) geleistete Arbeit vertrauen.