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Experten-Antwort

Riester + KSK: Höhe der Zulage basiert nur auf geschätztem Einkommen?

von Alfred Becker27.07.2012 | 12:02
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4 Antworten

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Hallo, als Mitglied der Künstlersozialkasse gibt man im Voraus eine Schätzung seines voraussichtlichen Einkommens für das darauffolgende Jahr an. Bei einer Riester-Altersvorsorge wird - soweit ich das sehe - diese Schätzung von der Rentenversicherung an die Zulagenstelle übermittelt, die dann die Höhe der Zulage errechnet. Wenn nun jemand z.B. eine Schätzung von 15.000 Euro angegeben hat, bekommt er die maximale Förderung von 154,- Euro ja schon bei einem entsprechend geringen Versicherungsbeitrag, auch wenn er tatsächlich z.B. 30.000 Euro verdient hat. Ist dieser Umstand der Zulagenstelle egal? Es ist ja kein großes Geheimnis, dass Mitglieder der KSK wahrscheinlich eher vorsichtige/niedrige Schätzungen bzgl. ihres Einkommens abgeben, um ihre Beiträge überschaubar zu halten. Oder schaut sich die Zulagenstelle zu einem späteren Zeitpunkt doch noch mal an, wie hoch das Einkommen tatsächlich war? Werden dann größere Abweichungen evtl. sogar der KSK mitgeteilt? Vielen Dank im Voraus für jegliche Infos.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Siehe

"http://www.kuenstlersozialkasse.de/wDeutsch/kuenstler_und_publizisten/beitrag/dasarbeitseinkommen.php"

Das zugrundezulegende Einkommen bzw. die Vorausschätzung wird bei der Künstlersozialkasse mit dem vorangegangenen Steuerbescheid abgeglichen.

Sollte also dort durch Vorlage des Steuerbescheides nachträglich festgestellt werden, dass das berücksichtigte Einkommen für das jeweilige Kalenderjahr zu vorsichtig geschätzt wurde, wird die Künstlersozialkasse sicherlich eine Beitragsnacherhebung prüfen, womit wiederum eine Verknüpfung zur Zulagenstelle besteht.

Insofern muss die Zulagenstelle natürlich auf die Richtigkeit des Steuerbescheides und der Bescheide über die Beitragsbemessung und somit auf die von den Mitarbeitern / Mitarbeiterinnen der entsprechenden Behörden (Finanzamt / Künstlersozialkasse) geleistete Arbeit vertrauen.

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3 Antworten

Schießl Konradam 27.07.2012 | 21:45
Zitat von Alfred Becker anzeigenausblenden
Bin der Meinung, der Finanzbeamte weiß ja im Folgejahr das Jahresbrutto und kann so feststellen, ob nic ht die Zulage zu hoch gewährt wurde. Der Steuerbescheid bringt ja die Summen, gezahlter Beitrag und gewährte Zulage ans Tageslicht.
Mitleseram 30.07.2012 | 11:02
@ Experte: Bei dem publizierten Link heisst es wörtlich: "Die Änderung wirkt sich jedoch nur für die Zukunft aus. Denn das gemeldete Jahresarbeitseinkommen als Berechnungsgrundlage für die Beitragsanteile zur Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung führt zu verbindlichen Monatsbeiträgen, die rückwirkend nicht mehr korrigiert werden können. Die Schätzung des voraussichtlichen Jahresarbeitseinkommens sollte daher besonders sorgfältig erfolgen." Hier lese ich heraus, daß eben keine rückwirkende Korrektur stattfindet, sondern wie auch bei allen anderen versicherungspflichtigen Selbständigen, deren Beitragszahlung auf Gewinnschätzungen beruht, weder eine Rückrechnung noch eine Nachberechnung stattfindet.
Alfred Beckeram 30.07.2012 | 14:15
@ Experte: Ein Abgleich mit dem Steuerbescheid findet bei der KSK definitiv nicht statt. Einzige Ausnahme: Die KSK überprüft lediglich stichprobenhaft, ob das gemeldete Einkommen mit dem tatsächlichen übereinstimmt, indem sie Einkommensteuerbescheide der letzten 4 Jahre anfordert. Diese Stichproben werden einmal jährlich durchgeführt und betreffen schätzungsweise 2-3% der Versicherten.
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