Liebes Forum, liebe Experten,
folgendes Szenario liegt vor:
Ehepaar, 2 Kinder (vor 2007 geboren), beide haben einen Riestervertrag, beide sind erwerbstätig.
Der Mann mittelbar begünstigt wg. Versicherungsfreiheit in GRV und Mitgliedschaft in berufsständischer Versorgung.
Die Frau unmittelbar begünstigt, SV-pflichtiges Einkommen im Vorjahr 17500 EUR.
Wie berechnet sich nun der Mindest-Eigenbetrag für die Frau im aktellen Jahr (Mann ist klar, hat keinen Mindestbeitrag wg. mittelbarer Zulagenberechtigung).
Variante 1:
4 % von 17500 = 700
abzgl Grundzulage für Frau 154
abzgl. 2 Kinderzulagen je 185
bleiben 176 EUR Eigenbeitrag fürs aktuelle Jahr
Variante 2:
4 % von 17500 = 700
abzgl. Grundzulagen für Mann und Frau (Konstellation mittelbar + unmittelbar begünstigt?) je 154
abzgl. 2 Kinderzulagen je 185
bleiben 22 EUr, also ist der Sockelbeitrag von 60 EUR im aktuellen Jahr zu zahlen.
Weiß jemand ob Variante 1 oder Variante 2 richtig ist? Im Klartext also, ob die Zulage des mittelbar riester-berechtigten Mannes bei der Ermittlung des Mindesteigenbeitrags für die Frau zum Tragen kommt oder nicht?
Vielen Dank für jeden Hinweis!
Grüße
Heinz