Variante 1 ist richtig (176,- Euro Eigenanteil pro Jahr), da der Ehepartner einen Riester-Vertrag auch ohne eigene Einlagen, jedoch mit voller Riester-Förderung abschließen kann, wird die Zulage lediglich für Ehefrau in Abzug gebracht.
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Variante 1 ist richtig (176,- Euro Eigenanteil pro Jahr), da der Ehepartner einen Riester-Vertrag auch ohne eigene Einlagen, jedoch mit voller Riester-Förderung abschließen kann, wird die Zulage lediglich für Ehefrau in Abzug gebracht.
Leider ist uns hier tatsächlich ein Fehler unterlaufen.
Rese hat Recht: bei der Ermittlung des Mindesteigenbeitrages werden beide Grundzulagen berücksichtigt. Die Ehefrau muss daher nur den Sockelbetrag von 60 Euro bezahlen, damit sie und der Ehemann die vollen Zulagen erhalten.
Ich bitte um Enschuldigung.
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