Guten Tag,
mein Mann ist pflegebedürftig, schwerbehindert und bezieht volle Erwerbsminderungsrente. Seinen Mindesteigenbeitrag konnte ich anhand der Jahresbruttorente des Vorjahres (abzgl. Grundzulage) bestimmen.
Wie aber berechnet sich der Mindesteigenbeitrag für mich als pflegende Angehörige (weit mehr als 20 Std/Woche)? Recherchen im Internet ergaben diesbezüglich sehr verschiedene Aussagen. Da ich zum einen für mich selbst den Mindesteigenbeitrag errechnen möchte, um am Jahresende die Zulage zu erhalten, zum anderen aber auch einen Ratgeber-Blog zur Angehörigenpflege betreibe (https://angehoerigenpflege-kk.de), wo dieses Thema rechtssicher auch für andere Pflegende dargelegt werden soll, freue ich mich über verlässliche Angaben zur Berechnung.
Die Varianten reichen von "kein Einkommen, lediglich Mindestbeitrag von 60 EUR im Jahr" über "das Pflegegeld wird angerechnet" bis hin zu "der Betrag, der Grundlage für die Rentenbeiträge ist, zählt". Mich würde aber gezielt interessieren, auf welches Einkommen sich die Berechnung tatsächlich bezieht, auch wenn die Aussage "nur Mindestbeitrag von 60 EUR" stimmen sollte. Ich hatte im letzten Jahr nämlich auch noch einen kleinen Minijob, dessen Einnahmen ja dann zu diesem 'fiktiven Einkommen' dazu gerechnet werden.
Es wäre also wichtig zu wissen, ob Pflegegeld grundsätzlich mit "Null" in das Einkommen eingeht und somit nur eventuell zusätzliches Einkommen aus Minijob, Selbstständigkeit, etc. in die Berechnung eingeht.
Besten Dank im Voraus!
Viele Grüße
Bianca