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Riester (Mini) Rente

von spezi19.07.2007 | 13:55
1625 Ansichten
5 Antworten

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Hallo Amade, wie sieht es mit der Beitrags- SV-Pflicht bei Abfindung aus? Z.B. erfolgt die Auszahlung der R-Rente als Einmalzahl. weil die mtl. Rente nur bei ca. € 10,00 liegt.

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2
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo spezi,

abgesehen davon, dass Sie Ihre Frage ausschließlich an Amade richten, kann ich diese nicht wirklich nachvollziehen. Soweit sie auch vom Expertenteam eine Antwort erwarten und es sich nicht nur um eine "Insiderfrage" handelt, wäre ich für eine Konkretisierung dankbar...

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Hallo Spezi,

Amade hat bereits geschrieben, dass eine als betriebliche Altersvorsorge begonnene (Riester-)Rente auch dann der großen Kategorie Betriebsrente zugeordnet bleibt, wenn die Beiträge vollständig aus eigenem Entgelt gezahlt werden. In Bezug auf die Beitragspflicht zur GKV in der Auszahlphase gilt das unabhängig davon, ob diese Beträge in der Einzahlungsphase bereits der KV-Beitragspflicht unterlagen.

Die weiteren Ausführungen von Amade will ich hier nicht kommentieren.

Ihre Frage richtet sich auf die Besonderheit der Kapital-Auszahlung einer Mini-Riesterrente. Der Grundsatz der Beitragspflicht in der GKV bleibt auch hier bestehen. Ob die Krankenkassen in einem solchen Fall allerdings den bürokratischen Aufwand betreiben, diese Minirentenabfindung auf 10 Jahre rechnerisch aufzuteilen und zu verbeitragen, vermag ich nicht zu sagen. Hier wäre eine direkte Anfrage an Ihre Krankenkasse hilfreich.

3 Antworten

speziam 19.07.2007 | 16:00
Zitat: Mini-(Riester)Renten dürfen förderunschädlich abgefunden werden, wenn der mtl. Zahlbetrag nicht mehr als 1 % des Durschnitteinkommens beträgt, das die SV-Träger jährlich gemäß § 18 SGB IV neu festlegen. (z.Zt. ca € 24,50) Sollte im Erlebensfall o.a. Sachverhalt zutreffen, bitte ich um Mitteilung wie es mit der Beitragspflicht zur KV/PV bei einer betrieblichen Riesterrente aussieht.
Amadéam 19.07.2007 | 17:38
Eine der größten Vorsorge-Sünden, die man begehen kann ist es, wenn man über seinen Betrieb eine Riester-Rente abschließt. Die Vorsorgebeiträge, die man ja aus bereits verbeitragtem Einkommen selbst aufgebracht hat, werden im Betriebsrentenfall von der Kranken- und Pflegekasse dann nochmals mit dem VOLLEN Beitragssatz zur Kranken- und dem VOLLEN Beitragssatz zur Pflegeversicherung belastet. Das ganze ist eine Kapitalvernichtung vom Allerfeinsten! Weiteres können Sie den folgenden links entnehmen: http://www.sozialgesetzbuch.de/gesetze/05/index.php?norm_ID=0524… http://www.dak.de/content/dakkundenservice/beitragrentner.html http://www.manager-magazin.de/geld/geldanlage/0,2828,280150,00.h… Es gilt der Grundsatz: Einmal betrieblich vorgesorgt = immer betrieblich vorgesorgt. Der Staat ist immer ein saumiserabler Vertragspartner! Er verändert die gesetzlichen Rahmenbedingen völlig willkürlich nach Kassenlage. Diese ist immer schlecht! Wer nicht betrieblich riestert wähne sich da nur nicht in falscher Sicherheit. Auch dort wird über kurz oder lang die VOLLE Beitragspflicht eingeführt werden, schon wegen des so genannten Gleichbehandlungsgrundsatzes. Geförderte Altersvorsorge und private Altersvorsorge am Standort D ist nichts anderes als Umverteilungsmasse für künftige Finanz- und Sozialminister (siehe auch Einführung der Abgeltungssteuer auf private Fondssparpläne auf Aktienbasis). Über Nacht wird so die Altersvorsorge komplett der Umverteilung preisgeben! Erst wurde das Produkt Kapitallebensversicherung kaputt gemacht, dann folgte die Abschöpfungsaktion bei der Betrieblichen Altersversorgung, ab 2009 ist der Rest dran!
spziam 25.07.2007 | 09:17
Vielen Dank für die Antworten.
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