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Riester mit 59 Jahren

von Tarwin07.08.2007 | 17:10
2913 Ansichten
11 Antworten

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Hallo, kann mit 59 Jahren noch eine Riester Rente abschließen? Überall im Internet gab es eine Grenze ab 54 Jahre. Tarwin

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Rechtlich ist "Riestern" auch mit 59 noch möglich.

Bei der Auswahl helfen die Verbraucherberatungsstellen.

Auch die Zeitschrift "Finanztest" von der Stiftung Warentest

gibt einen Überblick.

Im Übrigen: 3105gtjunior vom 08.08.2007

10 Antworten

Amadéam 07.08.2007 | 18:14
Die Riester-Rente ist ein sehr kostenintensives Produkt. Selbst wenn Sie einen Anbieter finden sollten, was erhoffen Sie sich denn von Ihrem Ansinnen? Im Leistungsfall würden Sie lediglich eine Mini-Rente bekommen, deren Verwaltung wiederum Kosten verursacht. Der Staat verschenkt nichts! Mittels der Zulagen und vermeintlichen Steuervorteile streut Ihren der Gesetzgeber nur Sand in die Augen. Haben Sie mal überlegt, warum Berufspolitker und Abgeordnete nicht "riestern" dürfen? Ganz einfach: Placebos überlassen diese dem "Fußvolk", sich selbst gönnen sie lieber eine Versorgung de Luxe! Lassen Sie sich nicht für dumm verkaufen! http://www.rp-online.de/public/article/aktuelles/politik/deutsch…
Amadéam 07.08.2007 | 18:17
Entschuldigung! Bei "Geldverschwendung" war der Finger zu lange auf der Taste.
Unbekanntam 07.08.2007 | 23:25
Hallo, rechtlich gesehen ja, praktisch gesehen nein. Wenn Sie einen Riestervertrag abschließen, fallen Abschlusskosten wie z. B. Provisionen und Bearbeitungsgebühren an. Diese werden auf die ersten Jahre der Ansparphase verteilt. Erst wenn diese Kosten wiedereingeholt sind, verdient der Anbieter etwas. In der Regel dauert sowas 5 Jahre. Ich dreh mal den Spieß um. Würden Sie es machen, wenn Sie Anbieter wären?
3105gtjunioram 08.08.2007 | 14:52
Selbstverständöich können Sie mit 59 Jahren noch "riestern" und meiner Meinung nach lohnt sich das durchaus. Riester-Sparverträge bei z.B. meiner Sparkasse sind nämlich kostenfrei; deshalb erhalten Sie durch die Zulagen eine gute Rendite. Ab 2005 ist auch die Abfindung von Kleinbetragsrenten möglich, d.h. Sie müssen sich das Guthaben nicht verrenten lassen, sondern können sich den Betrag in einer Summe ausbezahlen lassen. Eine Kleinbeetragsrente liegt vor, wenn die monatliche Rente 1 % der monatl. Bezugsgröße nach § 18 SGB IV nicht übersteigt (= in 2006 = 24,50 Euro)
Antoniusam 08.08.2007 | 18:39
........da muss sogar ich schmunzeln, werter "Amadé" ! MfG
Amadéam 08.08.2007 | 18:17
Folgenden Hinweis zitiere ich aus den Vertragsbedingungen der Kreissparkasse Kaiserlautern: "Wichtige Hinweise 1. Wir bitten um Ihr Verständnis, dass wir keine Verträge für Interessentinnen/Interessenten abschließen werden, die im Jahr des Vertragsabschlusses das 54. Lebensjahr erreichen oder bereits erreicht haben." Glaube nicht, dass Ihre Sparkasse da "großzügiger" ist. Zumal die Verträge ziemlich nach dem gleichen Muster gestrickt sind. Der gute Mann muss wohl seine Seeligkeit ohne die "Zulagen" schaffen. Vielleicht lohnt sich eine Klage wegen Altersdiskriminierung??? Statt falsche Hoffnungen zu wecken, sollten Sie lieber dem Forum Anbieter benennen, die in Realitas an Kunden dieses Alters noch interessiert sind. Ich freue mich schon auf Ihre "zeilen- und spaltsprengende" Liste der Anbieter. Viel Glück beim suchen!
3105gtjunior@freenet.deam 09.08.2007 | 10:35
Da täuschen Sie sich, werter Amadé. Die Sparkasse Trier bietet einen kostenfreien Altersvorsorgevertrag ohne Höchsteintrittsalter an!
Amadéam 10.08.2007 | 08:53
Herzlichen Glückwunsch, welch eine Fülle der Anbieter. Dann steht der Millionenrente ja nichts mehr im wege oder doch? Einige Anbieter selektieren nach Regionen bzw. andere Kriterien (z.B. bereits Kunde mit anderen Produkten). Nichts für ungut. Sie können dem guten Mann sicherlich weitere heisse Tipps geben, mit Riester die Altersarmut abzuwenden.
3105gtjunioram 10.08.2007 | 09:55
Lieber Amdé, mit Ihrem Zynismus helfen Sie "Tarwin" auch nicht weiter. Seine Frage war nicht, wie er die Altersarrmut abwenden kann, sondern ob er mit 59 Jahren noch einen Riester-vertrag abschliessen kann. Zu der, wie Sie sagen, "Fülle der Anbieter": Sie nannten nur eine Sparkasse, die eine Grenze von 54 Jahreen vorgibt; ich nannte eine Sparkasse, die diese Grenze nicht kennt; also steht es 1:1. Zu "Tarwin": lassen Sie sich nicht verunsichern: Es gibt Anbieter, die Ihnen mit 59 Jahren noch einen kostenfreien Riester-Vertrag abschliessen. Sie erlangen so keine Reichtümer und keine Millionenrente (was Ihnen im Gegensatz zu Amadé von Anfang an klar war) aber eine gute Rendite.
Amadéam 11.08.2007 | 08:25
Habe nie behauptet, dass Riester ab 54 aufwärts rechtlich nicht möglich ist. Will keinen von seiner Seeligkeit abhalten!
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