Ein Hallo an die Experten, tolles Forum!
Wenn eine mittelbar Berechtigte schon einen eigenen Riestervertrag hat, kann die komplette Summe des Vertrages des unmittelbar Berechtigten ohne Abzüge oder Rückzahlungen auf ihren Vertrag übertragen werden, richtig?
Was ist aber, wenn sie zum Zeitpunkt des Todes unmittelbar Berechtigten noch keinen eigenen Riestervertrag hat?
Kann sie den dann noch abschließen?
Die Voraussetzung für einen mittelbaren Vertrag sind doch dann eigentlich nicht mehr gegeben, oder?
Oder gilt die Anspruchsvoraussetzung für das komplette Jahr, in dem der unmittelbar Berechtigte stirbt?
Ich sage schon mal Vielen Dank!
Viele Grüße
tempy12