Hallo tempy12,
die mittelbar Berechtigte kann nach dem Tod des unmittelbar Berechtigten zeitnah einen eigenen Vertrag abschließen und damit die Ansprüche aus dem Vertrag des Verstorbenen in den eigenen Vertrag übernehmen.
Die Anspruchsvoraussetzungen gelten immer für das volle Jahr.
Sollte der unmittelbar Berechtigte z.B. im Dezember versterben, so sollte der eigene Vertrag der bisher mittelbar Berechtigten zeitnah geschlossen werden. Dies ist jedoch nicht im Todesmonat (Dezember) erforderlich.