Hallo Sarah K.,
wenn Ihr Ehemann keine Beiträge mehr abführt, gelten Sie nicht mehr als mittelbar zulagenberechtigt bei der Riesterförderung. Sofern Ihre RV-Beiträge aus der Beschäftigung (Gleitzone) in das System der gesetzlichen Rentenversicherung einfließen, kann evtl. ein Wechsel als „unmittelbar“ Zulagenberechtigte eintreten. Fließen die Beiträge allerdings in die berufsständische Versorgung ein, kann den Ausführungen Ihres Sparkassen-Beraters zugestimmt werden. Zur Klärung Ihrer Situation empfehle ich Ihnen daher ein Beratungsgespräch zur Altersvorsorge bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle.