Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Riester mittelbar: Mindestbeitrag für volle Zulage

von Sarah K.28.01.2015 | 21:26
883 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo, ich bin als Architektin berufsständisch versichert und daher über meinen Mann mittelbar zulageberechtigt. Die Kinderzulage läuft auf mich. Da wir nun bauen, will mein Mann seinen Riestervertrag erstmal nicht besparen, da wir das Geld nun anderweitig brauchen. Ich würde gerne meinen Vertrag trotzdem besparen, da ich nur geringfügig beschäftigt bin (Gleitzone) und dachte ich könnte nun für relativ wenig "Einsatz" die vollen Zulagen erhalten. Nun hat mein Berater bei der Sparkasse gesagt, dass ich als mittelbar Zulageberechtigte nur die volle Zulage bekomme, wenn auch mein Mann die vollen 4% einbezahlt, ich also für meine Zulage von seinen Einzahlungen abhängig bin. Ist dies korrekt? Herzlichen Dank!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Sarah K.,

wenn Ihr Ehemann keine Beiträge mehr abführt, gelten Sie nicht mehr als mittelbar zulagenberechtigt bei der Riesterförderung. Sofern Ihre RV-Beiträge aus der Beschäftigung (Gleitzone) in das System der gesetzlichen Rentenversicherung einfließen, kann evtl. ein Wechsel als „unmittelbar“ Zulagenberechtigte eintreten. Fließen die Beiträge allerdings in die berufsständische Versorgung ein, kann den Ausführungen Ihres Sparkassen-Beraters zugestimmt werden. Zur Klärung Ihrer Situation empfehle ich Ihnen daher ein Beratungsgespräch zur Altersvorsorge bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

Bernhard Arnoldam 28.01.2015 | 22:20
Nebenbei bemerkt, sie sollten den Sparkassenfritzen auch mal fragen, was die Sparkasse an Ihrem Riester-Vertrag verdient, wie hoch also die Vertragskostenbelastung ist. insbesondere interessant ist zu wissen, wie lange sie sozulagen leben "müssen", um das was sie eingezahlt haben, wieder herausbekommen.
Sarah K.am 29.01.2015 | 19:14
Hallo, danke schonmal für die Antwort. Ich bin ja für meine Tätigkeit im Versorgungswerk pflichtversichert und von der DRV befreit. Und nur wegen der Zulagen wieder zurück zu wechseln ist mir die Sache dann doch nicht wert ;) Wie sieht denn die Sache aus, wenn mein Mann nicht nichts, sondern nur einen kleineren Beitrag einbezahlt? Es ging nur darum, dass er vorerst nicht die vollen 4 % bezahlen will / kann aus oben genannten Gründen. Bekomme ich dann die Zulagen (voll oder anteilig)? Vielen Dank!
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
7 Minuten

Ein diabetischer Schock oder die Ohnmacht nach dem Bürokaffee: Was wie eine Privatsache wirkt, kann mitunter einen dienstlichen Hintergrund haben. Diese Urteile zeigen die wichtigsten Regeln und mögliche Ausnahmen.

Time
13 Minuten

Die Riester-Rente ist bald Geschichte. Von 2027 an gilt die neue staatliche Förderung für die private Altersvorsorge. Aber was tun mit dem alten Vertrag? Ein Wegweiser.

Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026