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Riester, mittelbare Zulagenberechtigung

von Kurt14.11.2008 | 20:43
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3 Antworten

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Wenn ich als Angestellter einen Riestervertrag mit unmittelbarer Zulagenberechtigung habe, dann kann meine Frau ohne Einkommen einen eigenen Vertrag mit mittelbarer Zulagenberechtigung haben. Müssen beide Verträge bei dem selben Anbieter sein? Wenn nein, wie finden die Daten zusammen, damit die Zulagen gezahlt werden können?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Also Sie können bei verschiedenen Unternehmen Riesterverträge abschließen. Ihre Frau muss ohne Arbeitsentgelt mindestens den Sockelbetrag von 60,- EUR einzahlen und erhält dann Ihre Zulage dazu.

Sie müssen 4% Ihres Lohns vom Vorjahr einzahlen plus die Zulagen von Ihnen und der Kinder. So wäre es ratsam. Die Zusammenführung passiert bei der Zulagenstelle in Berlin. Sie sollten beide Unternehmen unterrichten, dass es bei einem anderen noch ein Vertrag läuft und dann alles der Zulagenstelle dementsprechend informieren. Dann müsste es geklärt sein.

2 Antworten

Schiko.am 15.11.2008 | 13:49
Dies scheint mir nicht notwendig. Die zulagenstelle wird aufgrund eines geeigneten nachweises die zwei unterschiedlichen gesellschaften mit den grundzulagen bedienen. Mit freundlichen Grüßen.
Kurtam 15.11.2008 | 16:59
Danke für die schnelle Antwort. Ich habe folgendes Problem: Meine Frau hat vor Jahren in der Kindererziehungszeit mit einem Vertrag als freiwillige Betriebliche Zusatzversorgung begonnen und auch Zulagen erhalten. Nach Ablauf der Kindererziehungszeit, jedoch ohne Verdienst, ist der unmittelbare Zulagenanspruch entfallen. Deshalb habe ich einen eigenen Vertrag abgeschlossen, damit meine Frau einen mittelbaren Anspruch erhällt. Bei der Höhe meiner Beiträge habe ich die Zulagen für Frau und Kinder mit berücksichtigt, wie im Zulagenrechner angeführt. Nun erfahre ich dass meine Zulage gekürzt wurde wegen zu geringer Einzahlung. Die Zulagenstelle hat die Beträge meiner Frau nicht berücksichtigt. Über Nachfragen habe ich herausbekommen, dass im Vertrag meiner Frau fälschlicherweise unmittelbare Zulagenberechtigung übermittelt wurde. Jetzt bei Aufforderung an die BVK die Meldung zu berichtigen sagt man mir, dass diese betriebliche Zusatzversorgung nicht darauf ausgerichtet ist Verträge mit mittelbarer Zulagenberechtigung zu führen und dass bei Nachprüfung der ZfA wohl die Zulagen zurückgefordert werden. Ein Bezug zu meinem Vertrag, bei einen anderen Anbieter, sei nicht möglich. Auch ein Vertrag für mich bei der Kasse meiner Frau war nicht möglich, da ich nicht über den Arbeitgeber dem Versorgungswerk angehöre. Ich denke das kann doch nicht so selten sein, dass Eheleute bei verschiedenen Anbietern sind und die Frau z. B. länger die Familie versorgt als Kindererziehungszeit vorliegt. Wer kann da helfen?
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