Hallo,
ich habe ein Problem mit der Zuordnung mittelbar/unmittelbar. Hier kurz die Fakten:
1. Ich habe in 2006 / 2007 als selbstständiger rentenversicherungspflichtige Einnahmen in Höhe X erzielt.
2. Ich bin seit August 2007 nicht mehr Rentenversicherungspflichtig, weil ich eine Angestellte mit > 400€ / Monat beschäftige.
3. Ich zahle seit August 2007 den freiwillige Mindestbeitrag von 79,60 € in die Rentenversicherung ein.
4. Ich bin freiwillig gesetzlich Krankenversichert.
5. Meine Frau und ich haben beide einen Riester-Vertrag. Meine Frau ist unmittelbar zulageberechtigt.
Fragen:
1. Bin ich für die Riester-Zulagen 2007 / 2008 / 2009 unmittelbar oder mittelbar zulageberechtigt?
2. Wie hoch sind meine Mindestbeiträge 2007-2009 um die volle Zulage zu erhalten und wovon berechnen sich diese?
3. Ist der Betrag X die von der Rentenversicherung bescheinigte Beitragsbemessungsgrundlage?
Vielen Dank für Ihre Antworten.