Gezwungen werden Sie selbstverständlich nicht, einen Riesterrentenvertrag abzuschließen.
Ohnehin wird Ihre Frau die Zulagen für die beiden Kinder auf Ihren Vertrag angerechnet bekommen.
Allerdings könnten außer Ihrer Frau auch Sie die Zulagen für Ihre Kinder von dem von Ihnen zu leistenden Sparbetrag i.H.v. 4% Ihres Vorjahreseinkommens absetzen.
Insofern stimmt Ihre Aussage, dass Sie auf Ihre Grundzulage verzichten, wenn Sie keinen Riester-Vertrag abschließen.
Um die Ihnen zustehende Förderung in voller Höhe zu erhalten, können Sie leider nicht Ihren Beitrag auf 60 Euro begrenzen (soweit dies nicht 4% Ihres Vorjahreseinkommens abzüglich der Zulagen entspricht) und den Rest in den Vertrag Ihrer Frau einzahlen. Sollten Sie weniger als die 4% abzüglich der Zulagen in Ihren Vertrag einzahlen, wird die Ihrem Vertrag zustehende staatliche Förderung entsprechend gekürzt.
Ansonsten empfehle ich den Artikel:
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