Ihre-Vorsorge Logo
Zurück

Riester neu

von Yogi12.02.2008 | 21:41
1137 Ansichten
1 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
Entschuldigung, aber entweder habe ich was nicht kapiert oder habe eine falsche Auskunft auf eine Anfrage von vor 2 Tagen bekommen: MEINE FRAGEN: Ich bin selbstständig und nicht rv-versichert, meine Frau war letztes Jahr noch sozialversicherungspflichtig angestellt, jetzt nicht mehr. Nun sind wir frischgebackene Eltern und meine Frau erhält laut dieser Internetseite 36 Monate Kindererziehungszeiten angerechnet. Bin ich in dieser Zeit mittelbar zulagenberechtigt und könnte wie sie es gerade gemacht hat, einen Riester-Vertrag abschließen? Nach wessen Einkommen richtet sich dann mein Eigenbetrag: 1) nach dem meiner Frau (also null) oder 2) nach meinem Selbstständigen-Gehalt? Und muss meine Frau jetzt sofort einen Antrag auf Kindererziehungszeiten stellen, damit ich den Genuß der mittelbaren Förderung komme? DIE ANTWORT: Für die Dauer der KEZ ist Ihre Frau unmittelbar Riesterzulageberechtigt. Bei Zahlung vom Sockelbeitrag von 60,- EUR erhält sie die vollen Zulagen. Sie als unmittelbarer Riesterzulageberechtigter erhalten auch Ihre Zulagen und benötigen lediglich einen Riestervertrag ohne selbst einen Beitrag zu leisten. Näheres erhalten Sie vom Anbieter. MEINE NACHFRAGE: Stimmt das wirklich, dass ich "UNmittelbar" zulagenberechtigt bin (eigentlich doch nur mittelbar)? Nach welcher Basis berechnet sich meine eigene Sparrate? Muss meine Frau jetzt oder später Antrag auf Kindererziehungszeiten stellen? Ich bedanke mich für Ihre Bemühungen!

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Nein, Sie haben einen mittelbaren Zulagenanspruch. Als mittelbar Zulageberechtigter müssen Sie keine Eigenbeiträge leisten. Bezüglich der Anerkennung der Kindererziehungszeiten sollte sich Ihre Frau direkt an den zuständigen Rentenversicherungsträger wenden.

0 Antworten

Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Die Riester-Rente ist bald Geschichte. Von 2027 an gilt die neue staatliche Förderung für die private Altersvorsorge. Aber was tun mit dem alten Vertrag? Ein Wegweiser.

Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026