Wie läßt sich das "rentenversicherunspflichtige" Einkommen bei Beamtem berechnen. Wird hier der Versorgungszuschlag miteingerechnet, oder muß dieser abgezogen werden?
08.03.2007, 14:17
Experten-Antwort
Hallo Mamina, ob der Versorgungszuschlag beim Einkommen von Beamten mitgerechnet oder abgezogen wird kann von hier nicht beantwortet werden. Sie können sich an folgende Stelle wenden: Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen, Potsdamer Str. 18, 14776 Brandenburg, kostenloses Service-telefon : 0800100048040. Mit freundlichen Grüßen