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Riester Rente

von Werner06.03.2007 | 10:08
1619 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich habe eine Frage bzw. zwei Fragen zur Riester Rente. Frage 1: Ehepaar wohnt in Belgien und haben gerade ihr zweites Kind bekommen. Der Ehemann ist selbständig mit Firmensitz in Deutschland. Kann die Ehefrau die Zulagen für die Familie erhalten? Frage 2: Ein Kunde wohnt in Deutschland arbeitet z.Z. aber in den Niederlanden und zahlt dort in die Rentenversicherung ein.Hat auch er Anspruch auf Zulagen?? Im Voraus vielen Dank für Ihre Antwort

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Allgemein wäre erst einmal zu sagen, dass jemand zum förderberechtigten Personenkreis gehört, also Anspruch auf die "Riester-Förderung" hat, sofern er der unbeschränkten Einkommenssteuerpflicht in Deutschland unterliegt, ein förderfähiges Produkt abgeschlossen hat (z.B. zertifizierte private Rentenversicherung) und zum förderberechtigten Personenkreis gehört!

zur 1.Frage) Hier müsste als erstes geprüft werden, ob die Familie der unbeschränkten Einkommenssteuerpflicht in Deutschland unterliegt! Ggf. kann diese über den Ehemann beantragt werden, sofern die inländischen (deutschen) Einkünfte innerhalb gewisser Grenzen liegen. Holen Sie bitte diesbezüglich beim Lohnsteuerhilfeverein oder dem Finanzamt konkrete Auskünfte ein!

Zusätzlich müsste die Ehefrau zum förderberechtigten Personenkreis gehören.

zur 2.Frage) Sofern Sie als sogenannter "Grenzgänger" bei einem ausländisches gesetzliches Rentensystem, dass mit dem deutschen gesetzlichen Rentensystem vergleichbar ist, versicherungspflichtig sind und der unbeschränkten Einkommenssteuerpflicht in Deutschland unterliegen, gehören Sie zum förderberechtigten Personenkreis.

Im übrigen können alle Fragen zur "Riester-Rente" bei der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) geklärt werden:

Postanschrift:

ZfA

10868 Berlin

Servicetelefon (kostenfrei): 0800 10048040 Mo.-Do. 7:30 -19:30 Uhr

Fr. 7.30 - 15.30 Uhr

E-Mail: zulagenstelle@drv-bund.de

1 Antworten

werneram 06.03.2007 | 14:49
Ich möchte nochmal auf meine erste Frage eingehen. Der selbständige Ehemann unterliegt nicht bzw zahlt keine Beiträge in die gesetliche Rentenversicherung. Warum müssen seine Einkünfte in gewissen Grenzen liegen? Ich dachte nur die Ehefrau kann ggf. die Zulage für die Familie beantragen. Wird bei ihr überhaupt eine Kindererziehungszeit bei Wohnsitz im Ausland angerechnet?
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