Allgemein wäre erst einmal zu sagen, dass jemand zum förderberechtigten Personenkreis gehört, also Anspruch auf die "Riester-Förderung" hat, sofern er der unbeschränkten Einkommenssteuerpflicht in Deutschland unterliegt, ein förderfähiges Produkt abgeschlossen hat (z.B. zertifizierte private Rentenversicherung) und zum förderberechtigten Personenkreis gehört!
zur 1.Frage) Hier müsste als erstes geprüft werden, ob die Familie der unbeschränkten Einkommenssteuerpflicht in Deutschland unterliegt! Ggf. kann diese über den Ehemann beantragt werden, sofern die inländischen (deutschen) Einkünfte innerhalb gewisser Grenzen liegen. Holen Sie bitte diesbezüglich beim Lohnsteuerhilfeverein oder dem Finanzamt konkrete Auskünfte ein!
Zusätzlich müsste die Ehefrau zum förderberechtigten Personenkreis gehören.
zur 2.Frage) Sofern Sie als sogenannter "Grenzgänger" bei einem ausländisches gesetzliches Rentensystem, dass mit dem deutschen gesetzlichen Rentensystem vergleichbar ist, versicherungspflichtig sind und der unbeschränkten Einkommenssteuerpflicht in Deutschland unterliegen, gehören Sie zum förderberechtigten Personenkreis.
Im übrigen können alle Fragen zur "Riester-Rente" bei der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) geklärt werden:
Postanschrift:
10868 Berlin
Servicetelefon (kostenfrei): 0800 10048040 Mo.-Do. 7:30 -19:30 Uhr
Fr. 7.30 - 15.30 Uhr
E-Mail: zulagenstelle@drv-bund.de